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Fragen an das Edain-Team IV (Ersten Post lesen!)

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(Palland)Raschi:

--- Zitat ---Im Prinzip können wir also so viel verändern wie wir wollen, solange die mit nur lauffähig ist, wenn auch das Basisspiel installiert ist
--- Ende Zitat ---

Ja klar, weil der Hersteller nur die Kohle will, und ihm das weitere Schicksal der Spielversion egal ist, solange er nicht um den Umsatz gebracht wird. Weil dann geht es um Verwertungsrechte, und da kennen die keinen Spaß  ;)
Im Prinzip ist es jedoch wie oben beschrieben, es sei denn, es wird gestattet, also vertraglich unbedingt zugelassen.

Noni:
Könnt ihr eigentlich wenn man sich z.b jetzt im Fähigkeiten Menü Gandalf der Weiße erwerb.
Könnt ihr dan es so tun das die Fähigkeit im Fähigkeiten Menü durch eine andere ausgrtauscht wird die aber mit der alten Fähigkeit zu tun hatte?

mfg

Reshef:
Wie meinst du das?
Eine Fähigkeit im Spellstore (dort wo man die Fähigkeiten kauft) durch andere zu ersetzen wärend des Spieles ist nicht möglich.
Eine Fähigkeit im Spellbook (die leiste links) lässt sich ohne Probleme beeinflussen (siehe Gondorleuchtfeuer).

Lord of Mordor:

--- Zitat von: N512 am  2. Jan 2012, 02:11 ---Im Thread hat es sich um die Tatsache gedreht, dass es unter Windows 7 (bei manchen) nicht möglich ist, dass bei der Installation die SuM Folder unter      

                         ":C:\Users\DEIN USER NAME\AppData\Roaming"
angelegt werden

Hier nun endlich meine Frage, könntet ein Admin bitte einen erklärenden Thread schreiben und in mit einem Downloadlink versehen, damit nicht wieder (mehr oder weniger) viele Threads entstehen unter so vielvältigen und kreativen Namen?

--- Ende Zitat ---
Sehr gute Idee, das ist ja ein häufiger Fehler. Ich werde das wohl auch in die Readme schreiben. Danke für den Link zu den benötigten Dateien :)



--- Zitat von: MCM aka k10071995 am 30. Dez 2011, 19:46 ---Oder man könnte es wie im WoR Forum machen, dass man die Fragen und Antworten nochmal in einen gesonderten Thread kopiert.

--- Ende Zitat ---
So ein Archiv könnte in der Tat sinnvoll sein. Müsste man mal schauen, ob wir sowas in Zukunft einführen.


--- Zitat von: Dralo am  4. Jan 2012, 22:17 ---1. Frage: Wird es einen Bugfix geben für die neue Version? Oder werden die Bugs erst beim nächsten Release behoben?
--- Ende Zitat ---
Wie bereits gesagt, sowas werden wir öffentlich ankündigen, sobald es etwas anzukündigen gibt. Davor macht es keinen Sinn, derartige Fragen zu beantworten, das könnte nur zu enttäuschten Versprechen führen.


--- Zitat ---2. Frage: Nur mal rein theoretisch... Dürfte ich, falls ich es dann tatsächlich mache, bei Gamestar die Edain Mod in einem Leserbrief zum Test bzw zur Preview vorschlagen?
Die Wahrscheinlichkeit ist vll nicht die höchste, aber es wäre möglich, dass die Mod dann eine Erwähnung im Heft findet, das eine oder andere Mal gibt es Vorschauen und Empfehlungen zu Mods. Wie gesagt, rein theoretisch
--- Ende Zitat ---
Da spricht absolut nichts dagegen, wir wären dir sogar sehr dankbar dafür xD Solche Publicity kann schließlich niemals schaden ^^


--- Zitat von: Rohannes am  4. Jan 2012, 22:42 ---Wenn ein Bugfix kommen würde würde dann die neue "Der Herr von Gundabad"-map eingefügt?

--- Ende Zitat ---
Auf jeden Fall.

MCM aka k10071995:

--- Zitat von: Zauber(er) der Weihnacht am  4. Jan 2012, 23:18 ---
--- Zitat ---Wo ist das denn festgelegt, bis wo man modden darf und wo nicht?
--- Ende Zitat ---

soweit ich das Überblicke gibt es für diese Frage 2 maue und kurze §§ aus dem UrhG.
, die sich mit der Veränderung von Werken befassen.
Das sind § 23 und § 24 UrhG.
§ 23 UrhG sieht die Notwendigkeit einer Einwilligung vor, soweit das Werk bearbeitet oder umgestaltet wurde.

§ 24  UrhG sieht dies nicht für den Fall vor, dass ein selbständiges Werk unter freier Benutzung geschaffen wurde.

Das is alles sehr abstrakt, aber man muss es abgrenzen.
Eine Abgrenzung ist nicht sehr einfach, doch lässt sich feststellen, dass im 2. Fall die eigene Schaffenskraft überwiegen muss, und das ursprüngliche Werk mehr Vorbild sein muss.
Bei der Änderung einer Engine wäre dies nur der Fall, wenn eine so starke und tiefgreifende Änderung vorgenommen würde, dass es die Individualität des Orginalwerks verändert.
Ergo:
Eine Änderung ist auch ohne Einwilligung möglich, allerdings muss dann ein eigenes Werk entstehen.

--- Ende Zitat ---
Du vergisst, dass in den AGB steht, dass Modden nicht gestattet ist. :P
Folglich ist alles, was wir hier machen, ein AGB-Verstoß. Edain hat früher ja auch (Ich weiß nicht, ob das immer noch gemacht wird) immer mal wieder Versionen zu EA geschickt, um sich eine Ausnahmeregelung geben zu lassen. Wobei mir da irgendwas im Kopf herumspukt, dass es eine Ausnahmeregelung für die ganze MU gäbe. Wenn das so wäre, wäre natürlich der Wortlaut dieser Ausnahmeregelung wichtig.

Falls nicht:
Ich glaube, EA hat das damals als zusätzliche Sicherheit gemacht, um in jeglicher Form unliebsame Mods zu verbieten.  Wenn du ihnen also zu viel veränderst, können sie deine Mod jederzeit canceln.^^

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