Zum tänzelnden Pony > Sonstiges
Hausaufgabenhilfe
Vexor:
Wenn du Hilfe beim Spanisch brauchst...meld dich bei mir...hab zwar viel zu tun, aber als so gut wie native speaker..kann ich wenigstens mal drüber schaun, wenn du Hilfe braucht :)
Schatten aus vergangenen Tagen:
Ja, auch ich habe mal wieder ein Problem.
Ich soll bei einer Mathematik-Hausaufgabe den Flächeninhalt in Abhängigkeit von x im Drachenviereck ABnCDn ausrechnen.
Hier die Instruktion:
Die Gerade AC mit der Gleichung y = 0,75x + 2,5 ist die Symetrieachse von Drachenvierecken ABnCDn. Es gilt: A (-2|yA); Bn (x|1); C (6|YC); En ist Diagonalenschnittpunkt.
Wäre super, wenn mir das jemand heute noch lösen kann (Ihr seid meine letzte Chance).
A = 6x + 12 sollte rauskommen. Mir fehlt "nur" noch der Rechenweg.
Edit: Es müsste über eine Determinante funktionieren, allerdings fällt mir nicht mehr ein wie das geht :(
Edit: Hat sich nun ja erledigt.
Lord of Arnor:
Vielen Dank Jungs, ich habe genug. @Vexor: Dankeschön, ich komme darauf zurück, wenn ich mal Hilfe brauche :).
MfG
Lord of Arnor
BAAEEMM:
--- Zitat von: Pallandraschi am 17. Okt 2010, 20:06 ---dann zeig mir mal den Paragraphen,in dem das drin steht :D
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Um „die Persönlichkeit der Schüler_innen zu bilden und das Gemeinschaftsverhalten zu lenken“ hat der_die Lehrer_in das Recht bei positivem und negativem Verhalten angemessene Erziehungsmittel anzuwenden. Die Schulordnungsverordnung enthält eine abschließende Aufzählung der erlaubten Erziehungsmittel, das heißt, dass alle hier nicht ausdrücklich erwähnten Erziehungsmittel (Strafarbeiten, Nachsitzen, etc.) verboten sind! (Siehe auch Nachholen versäumter Pflichten)
„ Im Rahmen des §47 Abs 1 des Schulunterrichtsgesetzes sind folgende Erziehungsmittel anzuwenden:
a) bei positivem Verhalten des_der Schüler_in:
* Ermutigung
* Annerkennung
* Lob
* Dank
b) bei einem Fehlverhalten des_der Schüler_in:
* Aufforderung,
* Zurechtweisung,
* Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten,
* beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit dem_der Schüler_in
* beratendes bzw. belehrendes Gespräch unter Beiziehung der Erziehungsberechtigten,
* Verwarnung
Die genannten Erziehungsmittel können von Lehrer_innen, vom Klassenvorstand und vom_von Schulleiter_in, in besonderen Fällen auch von der Schulbehörde erster Instanz angewendet werden.
(2) Erziehungsmaßnahmen sollen möglichst unmittelbar erfolgen und in einem sinnvollen Bezug zum Verhalten des_der Schüler_in stehen. Sie sollen dem_der Schüler_in einsichtig sein und eine die Erziehung des_der Schüler_in fördernde Wirkung haben.“
(SO-VO §8)
Körperliche Züchtigungen und beleidigende Äußerungen sind auf jeden Fall strengstens verboten. Ob eine Äußerung beleidigend war oder ob eine Handlung eines_einer Lehrer_in eine körperliche Züchtigung darstellt, entscheidet (unter Annahme der menschlichen Vernunft) der_die betroffene Schüler_in.
--- Ende Zitat ---
Aber das ist halt österreichisches Schulrecht, in DE wirds aber nicht unbedingt anders sein, jedenfalls wenn es um Strafen geht...
Ugluk:
ich hab mal wieder eine frage ;)
wie kann man mithilfe des PE die (meistens verwendeten, denn es gibt ja mehrere) Oxidationszahlen ermitteln? Ich hab von einem Lehrer gehört man zählt (je was kürzer ist) die Felder nach links/rechts, bis der Stoff aus dem PE raus ist, z.B. O muss 2 nach rechts>Oxidationszahl -2 usw.. Wie ist das bei der Metallgruppe? Lanthanoide und Actinide sind noch unwichtig
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln