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Autor Thema: Änderung des Verwarnsystems - Möglichkeit zur Revision  (Gelesen 3559 mal)

MU Administration

  • Administrator
  • Wanderer des Alten Waldes
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  • Beiträge: 51
Liebe Community,

in der vergangenen Woche haben wir einen Antrag zur Revision des Users Gwanw erhalten und sind nach eingehender Diskussion zu folgendem Ergebnis gekommen:
Dem Ersuch wird stattgegeben, wodurch die Sperrung des Accounts ab sofort aufgehoben wird. Es liegt nun eine 3-monatige Bewährungszeit vor, die jederzeit, sollte bewusstes Übertreten der Forenregeln seitens des Users vorherrschen, aufgehoben werden kann.

Zu den Gründen ist folgendes zu sagen:
Die eingesetzte Sperrung des Accounts liegt nun einige Zeit zurück. Die Anfrage war sachlich, zielgerichtet und versprach Einsicht zur Besserung und Akzeptanz der damaligen Ereignisse und den daraus resultierenden Sanktionen. Die Absicht hinter der Anfrage ist nachvollziehbar und hat uns dahingehend überzeugt nun diese Chance zu geben. Wir erwarten in diesem Sinne natürlich, dass unser gegebenes Vertrauen nicht enttäuscht wird.


Aufgrund dieser Entscheidung und den daraus resultierenden Folgen, haben wir eine Änderung der Forenregeln vorgenommen. In Abs. IV des Verwarnsystems wurde nun folgender Absatz eingefügt:

Nach einer Frist von 12 Monaten kann ein Antrag auf Revision bei der Administration eingereicht werden. Dieser Antrag sollte sachlich und zielgerichtet in Form einer E-Mail formuliert sein, sowie die Absicht hinter dem Ersuch und die Einsicht zur Besserung deutlich zeigen.
Es liegt im Ermessen der Administration ob dieser Antrag auf Revision bewilligt wird. Sollte ein Antrag angenommen werden, so liegt eine 3-monatige Bewährungszeit vor. In dieser Zeit kann der ausgesetzte Bann jederzeit erneut inkraft gesetzt werden, sollte die Administration der Auffassung sein dass der Nutzer bewusst gegen die Forenregeln verstoßen hat. Vorangegangene Verwarnungen werden nach Ablauf der Bewährungsfrist negiert, wodurch ab diesem Zeitpunkt eine gleichberechtigte Behandlung im Bezug auf das Verwarnsystem eingesetzt wird.


Desweiteren gibt es eine Änderung in der Funktionsweise der Eingeschränkten Forennutzung. Die Signatur betreffender User wird nun nicht mehr mit einem Verwarnhinweis versehen, weiterhin gelten aber alle bisherigen Bestimmungen.


Wir haben uns von dauerhaften Sperrungen entfernt und sind der Meinung, dass jeder Mensch an seinen Erfahrungen und Entscheidungen reifen kann. Ein zurückliegendes Fehlverhalten kann nach einiger Zeit von einem anderen Winkel betrachtet werden, vielleicht auch im Sinne einer kritischen Selbstreflektion. Wir möchten diesen Schritt gemeinsam mit euch gehen und hoffen weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.



Mit freundlichen Grüßen
Administration