Den Soundtrack hab ich vom Spiel
Dies ist für die Frage der öffentlichen Zugänglichmachung unerheblich.
Der Kauf eines Videospiels (Erwerb eines einfachen Nutzungsrechts/ Lizenz) berechtigt dich in der Regel nicht zur Ausübung ausschließlicher Nutzungsrechte. Diese müssten im Zweifel auch ausdrücklich eingeräumt werden.
Wegen dieses Musiktitels werden möglicherweise Anzeigen in deinem Video eingeblendet. Durch das Entfernen des Songs können auch die Anzeigen entfernt werden und du hast die Möglichkeit, das Video zu monetarisieren, falls es zur Monetarisierung zugelassen ist. Weitere Informationen
Also youtube macht Dir offensichtlich den Vorschlag, das video mit Werbung zuzukleistern.
Hier muss man aufpassen, dass man nicht in den Bereich der gewerbsmäßigen unerlaubten Nutzung des § 108a UrhG fällt, denn das wäre eine qualifizierende Strafnorm des § 106 UrhG. Diese Strafnormen gelten natürlich unabhängig von Unterlassungs-und Schadensersatzansprüchen
.
Scheinbar hat youtube das erkannt, und eine entsprechende finanzielle Nutzung an die Entfernung des Soundtracks gekoppelt.
Mal was Grundsätzliches, damit Du grob testen kannst, ob etwas rechtlich "in Ordnung" ist:
I. Es gilt im Immaterialgüterrecht
grundsätzlich erstmal immer, dass
jede Art von Nutzung geistiger Werke eine
r Erlaubnis des Rechteinhabers bedarf.
(Was ein geistiges Werk ist, ist im Einzelnen schwierig, aber jedenfalls bei Musik trifft die Werkeigenschaft zu.)II. Es gibt jedoch
ausnahmsweise gesetzliche Gründe, die eine
Zustimmung des Inhabers enbehrlich machen. Diese finden sich im UrhG in den §§ 40a ff. UrhG abschließend aufgezählt.
(Nicht erwähnt ist dabei die Karikatur, aber diese wird durch entsprechende verfassungsrechtliche Auslegung mitumfasst).III. Gesetzlich nicht normiert, aber oft geduldet oder gar erwünscht sind manche Verbreitungshandlungen gerade im PC Bereich zB. Lets Plays o.ä.
(diese zeigen in der Regel den Soundtrack oder das Spiel, was auch als Werk gelten kann) Die Einordnung ist natürlich auch nicht einfach, denn eine Rechteeinräumung muss in der Regel ausdrücklich erfolgen. Daher begibt sich der Nutzer auf dünnes Eis, wenn er einfach mal loslegt. Offenbar wird dies aber selten moniert.
Natürlich ist es auch hier wieder die Frage der Durchsetzung von Rechten. Wenn alles so rigoros Ihre Rechte duchsetzen würden, wie sie es könnten, wären youtube und Co wohl in vielen Bereichen am Ende. Allerdings sollte man schon ungefähr wissen, was man so tut.