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Autor Thema: Youtube Musik - Verboten/Erlaubt  (Gelesen 5858 mal)

Marci_99

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Youtube Musik - Verboten/Erlaubt
« am: 20. Sep 2014, 12:17 »
Hallo,

Wollte für meine Mod ein Video machen indem ein Update vorgestellt wird.
Hat auch alles wunderbar geklappt doch jeder kennt es ein Video ohne Musik ist
langweilig.
Nun hatte ich 2 Ideen:
Einen Soundtrack von den Herr der Ringe Filmen und für die Credits am Ende
Evtl. I see Fire einzubauen, doch ist das erlaubt?
Könnte mein Video gesperrt werden?

Gwanw

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Re:Youtube Musik - Verboten/Erlaubt
« Antwort #1 am: 20. Sep 2014, 12:23 »
Sofern es entweder durch die entsprechenden Suchalgorithmen gefunden wird oder sich einer gewissen Popularität erfreut, wird es ziemlich sicher gesperrt. Jedoch gibt es Tracks (musst zu googlen), deren Lizenzen eine Benutzung gestatten (manchmal mit Auflagen wie Verlinkung in der Beschreibung).
Außerdem könntest du alternativ auch die SuM-Tracks nehmen, für die interessiert sich keiner und da sie auch ingame vorkommen, denke ich nicht, dass es jemals gesperrt werden wird.
Wer Lust hat, kann gerne mal auf meinem Stream vorbei schauen:
Stream Gwanw

Über einen Follow würde ich mich riesig freuen :).

Marci_99

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Re:Youtube Musik - Verboten/Erlaubt
« Antwort #2 am: 20. Sep 2014, 15:00 »
Wo finde ich die Soundtracks?
oder hast du sonst evtl. gute Musik Tipps die man verwenden darf, eher was stilles
Im Video wird eine Einheit und ein Gebäude vorgestellt.

Gwanw

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Re:Youtube Musik - Verboten/Erlaubt
« Antwort #3 am: 21. Sep 2014, 13:25 »
Zwar ist jetzt die Antwort von mir zu spät, aber einfach googlen. Ich hab z.B. gleich am anfang folgenden Link gefunden: http://opsound.org/index.php
Gibt aber tausende solcher Seiten, nur die Bedingungen immer durchlesen ;).
Wer Lust hat, kann gerne mal auf meinem Stream vorbei schauen:
Stream Gwanw

Über einen Follow würde ich mich riesig freuen :).

(Palland)Raschi

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Re:Youtube Musik - Verboten/Erlaubt
« Antwort #4 am: 21. Sep 2014, 15:45 »
Zitat
Einen Soundtrack von den Herr der Ringe Filmen und für die Credits am Ende
Evtl. I see Fire einzubauen, doch ist das erlaubt?
Könnte mein Video gesperrt werden?

Tja,ob etwas erlaubt und verboten ist, und ob jemand etwas von einer Zuwiderhandlung erfährt oder nicht, sind zwei verschiedene Sachen.

Es wäre jedenfalls grundsätzlich nicht erlaubt, geschützte (und nein, ich meine damit nicht das Copyright, was es in Deutschland nicht gibt) Musikstücke bei youtube hochzuladen. Für eine derartige Verbreitungshandlung brauchst Du ein absolutes Nutzungsrecht, das man in der Regel nicht besitzt. Es muss vom Rechteinhaber erst eingeräumt werden. Dies gilt auch dann, wenn es lediglich die Entstehung eines neuen Werkes ermöglicht oder unterstützen soll.
Erlaubt wäre die öffentliche Zugänglichmachung lediglich, wenn dies gesetzlich gestattet ist. Das wäre beispielsweise beim Zitat der Fall, wobei in deinem Fall ein solches nicht vorliegen würde.
Daher wäre dein video von einer Sperrung potentiell betroffen. Ob diese dann auch erfolgt, also die Rechte durchgesetzt werden, ist nochmal ne andere Frage.

Sofern es derartige offene absolute Lizenzen gibt, würde ich Gwanws Vorschlag mal versuchen.
MfG Raschi

[Jedwede rechtliche Äußerung, Kommentierung oder Information über PM oder öffentlichen Beitrag von meiner Seite stellt lediglich eine reine Gefälligkeit dar und erfolgt ohne jeglichen Rechtsbindungswille.]

Ohne Schuld verfasst einen Forumsbeitrag, wer beim Abfassen eines Beitrags wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, die Verletzung der Forenregeln einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Marci_99

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Re:Youtube Musik - Verboten/Erlaubt
« Antwort #5 am: 10. Okt 2014, 21:58 »
Hab heute viel Arbeit in mein 2. Video gesteckt und nun dass:

The King Of The Golden Hall    Lord Of The Rings 2 Soundtrack    
Wegen dieses Musiktitels werden möglicherweise Anzeigen in deinem Video eingeblendet. Durch das Entfernen des Songs können auch die Anzeigen entfernt werden und du hast die Möglichkeit, das Video zu monetarisieren, falls es zur Monetarisierung zugelassen ist. Weitere Informationen


Ist das bedenklich oder kann mir nichts passieren?
Den Soundtrack hab ich vom Spiel :S

Turin Turumbar

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Re:Youtube Musik - Verboten/Erlaubt
« Antwort #6 am: 11. Okt 2014, 14:25 »
Steht doch im Text. Vermutlich wird einfach unter dem Video jetzt angezeigt, welches Musikstück das ist. Les dir den Text durch, dann weißt du, ob dir was passieren kann. Ein Klick auf "Weitere Informationen" schadet sicher auch nicht ;)

(Palland)Raschi

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Re:Youtube Musik - Verboten/Erlaubt
« Antwort #7 am: 11. Okt 2014, 15:01 »
Zitat
Den Soundtrack hab ich vom Spiel

Dies ist für die Frage der öffentlichen Zugänglichmachung  unerheblich.
Der Kauf eines Videospiels (Erwerb eines einfachen Nutzungsrechts/ Lizenz) berechtigt dich in der Regel nicht zur Ausübung ausschließlicher Nutzungsrechte. Diese müssten im Zweifel auch ausdrücklich eingeräumt werden.

Zitat
Wegen dieses Musiktitels werden möglicherweise Anzeigen in deinem Video eingeblendet. Durch das Entfernen des Songs können auch die Anzeigen entfernt werden und du hast die Möglichkeit, das Video zu monetarisieren, falls es zur Monetarisierung zugelassen ist. Weitere Informationen

Also youtube macht Dir offensichtlich den Vorschlag, das video mit Werbung zuzukleistern.
Hier muss man aufpassen, dass man nicht in den Bereich der gewerbsmäßigen unerlaubten Nutzung des § 108a UrhG fällt, denn das wäre eine qualifizierende Strafnorm des § 106 UrhG. Diese Strafnormen gelten natürlich unabhängig von Unterlassungs-und Schadensersatzansprüchen .
Scheinbar hat youtube das erkannt, und eine entsprechende finanzielle Nutzung  an die Entfernung des Soundtracks gekoppelt.


Mal was Grundsätzliches, damit Du grob testen kannst, ob etwas rechtlich "in Ordnung" ist:

I. Es gilt im Immaterialgüterrecht grundsätzlich erstmal immer, dass jede Art von Nutzung geistiger Werke einer Erlaubnis des Rechteinhabers bedarf. (Was ein geistiges Werk ist, ist im Einzelnen schwierig, aber jedenfalls bei Musik trifft die Werkeigenschaft zu.)

II. Es gibt jedoch ausnahmsweise gesetzliche Gründe, die eine Zustimmung des Inhabers enbehrlich machen. Diese finden sich im UrhG in den §§ 40a ff. UrhG abschließend aufgezählt.
(Nicht erwähnt ist dabei die Karikatur, aber diese wird durch entsprechende verfassungsrechtliche Auslegung mitumfasst).

III. Gesetzlich nicht normiert, aber oft geduldet oder gar erwünscht sind manche Verbreitungshandlungen gerade im PC Bereich zB. Lets Plays o.ä. (diese zeigen in der Regel den Soundtrack oder das Spiel, was auch als Werk gelten kann) Die Einordnung ist natürlich auch nicht einfach, denn eine Rechteeinräumung muss in der Regel ausdrücklich erfolgen. Daher begibt sich der Nutzer auf dünnes Eis, wenn er einfach mal loslegt. Offenbar wird dies aber selten moniert.

Natürlich ist es auch hier wieder die Frage der Durchsetzung von Rechten. Wenn alles so rigoros Ihre Rechte duchsetzen würden, wie sie es könnten, wären youtube und Co wohl in vielen Bereichen am Ende. Allerdings sollte man schon ungefähr wissen, was man so tut.
« Letzte Änderung: 11. Okt 2014, 15:10 von (Palland)Raschi »
MfG Raschi

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