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Youtube Musik - Verboten/Erlaubt

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Marci_99:
Hallo,

Wollte für meine Mod ein Video machen indem ein Update vorgestellt wird.
Hat auch alles wunderbar geklappt doch jeder kennt es ein Video ohne Musik ist
langweilig.
Nun hatte ich 2 Ideen:
Einen Soundtrack von den Herr der Ringe Filmen und für die Credits am Ende
Evtl. I see Fire einzubauen, doch ist das erlaubt?
Könnte mein Video gesperrt werden?

Gwanw:
Sofern es entweder durch die entsprechenden Suchalgorithmen gefunden wird oder sich einer gewissen Popularität erfreut, wird es ziemlich sicher gesperrt. Jedoch gibt es Tracks (musst zu googlen), deren Lizenzen eine Benutzung gestatten (manchmal mit Auflagen wie Verlinkung in der Beschreibung).
Außerdem könntest du alternativ auch die SuM-Tracks nehmen, für die interessiert sich keiner und da sie auch ingame vorkommen, denke ich nicht, dass es jemals gesperrt werden wird.

Marci_99:
Wo finde ich die Soundtracks?
oder hast du sonst evtl. gute Musik Tipps die man verwenden darf, eher was stilles
Im Video wird eine Einheit und ein Gebäude vorgestellt.

Gwanw:
Zwar ist jetzt die Antwort von mir zu spät, aber einfach googlen. Ich hab z.B. gleich am anfang folgenden Link gefunden: http://opsound.org/index.php
Gibt aber tausende solcher Seiten, nur die Bedingungen immer durchlesen ;).

(Palland)Raschi:

--- Zitat ---Einen Soundtrack von den Herr der Ringe Filmen und für die Credits am Ende
Evtl. I see Fire einzubauen, doch ist das erlaubt?
Könnte mein Video gesperrt werden?
--- Ende Zitat ---

Tja,ob etwas erlaubt und verboten ist, und ob jemand etwas von einer Zuwiderhandlung erfährt oder nicht, sind zwei verschiedene Sachen.

Es wäre jedenfalls grundsätzlich nicht erlaubt, geschützte (und nein, ich meine damit nicht das Copyright, was es in Deutschland nicht gibt) Musikstücke bei youtube hochzuladen. Für eine derartige Verbreitungshandlung brauchst Du ein absolutes Nutzungsrecht, das man in der Regel nicht besitzt. Es muss vom Rechteinhaber erst eingeräumt werden. Dies gilt auch dann, wenn es lediglich die Entstehung eines neuen Werkes ermöglicht oder unterstützen soll.
Erlaubt wäre die öffentliche Zugänglichmachung lediglich, wenn dies gesetzlich gestattet ist. Das wäre beispielsweise beim Zitat der Fall, wobei in deinem Fall ein solches nicht vorliegen würde.
Daher wäre dein video von einer Sperrung potentiell betroffen. Ob diese dann auch erfolgt, also die Rechte durchgesetzt werden, ist nochmal ne andere Frage.

Sofern es derartige offene absolute Lizenzen gibt, würde ich Gwanws Vorschlag mal versuchen.

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