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Das Fragespiel
Simbyte:
Lass ich so mal durchgehen^^
Was die Verfassungsänderung angeht bezog ich mich v.a. auf Artikel 146 GG, also die Einführung einer echten Verfassung an Stelle des Grundgesetzes.
Das zweite ist dann, wie teilweise schon genannt, die Neugliederung des Bundegebietes.
Ein Beispiel wäre Baden-Württemberg, das 1952 aus Württemberg-Hohenzollern, Württemberg-Baden und Baden enstanden ist.
Ebenfalls versucht hat man das mit Berlin und Brandenburg, ist 1996 allerdings im Volksentscheid abgelehnt worden.
MCM aka k10071995:
Naja, dass war aber eher Länderebene, zumindest habe ich das so aufgefasst. dran gedacht habe ich aber.^^
Ach ja: Hat Deutschland nicht mit dem Zusammenschluss sein GG in eine Verfassung umgewandelt?
Lord of Arnor:
Nein.
Ostdeutschland wurde einfach eingegliedert, irgendwelche größeren Verfassungsänderungen gab's nicht.
Du bist übrigens dran.
MfG
Lord of Arnor
MCM aka k10071995:
Guckt mal was auf Wikipedia dazu steht. Zugegeben, zu 100% ist es nicht verlässlich, aber trotzdem steht da exakt das, was ich oben gesagt habe. Sucht einfach mal nach "Deutsche Verfassung".
Außerdem steht in der Präambel etwas von verfassungsgebende Kraft des Volkes, deswegen denke ich schon, dass wir jetzt eine Verfassung.
Naja egal. Meine Frage ist: Was ist der wesentiche Unterschied zwischen der heutigen Verfassung ( :P) und der der Weimarer Republik? In wie weit begünstigte dies Hitlers Machtergreifung?
Lord of Arnor:
1. 5%-Klausel (verhindert allzu große Zersplitterung des Parlaments)
2. Präsident hat wesentlich weniger Macht (keine Notstandsverordnungen etc.)
3. GG kann in entscheidenden Punkten nicht geändert werden, anders als die Weimarer Verfassung
Weil all das eben nicht vorhanden war, konnte Hitler viel schneller und effektiver eine Diktatur aufbauen.
MfG
Lord of Arnor
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