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Autor Thema: Änderungen am Verwarnsystem - Veröffentlichung und geringfügige Verwarnungen  (Gelesen 4139 mal)

MU Administration

  • Administrator
  • Wanderer des Alten Waldes
  • *****
  • Beiträge: 51
Liebe Community,

ab sofort treten zwei Änderungen an den Verwarnungsregeln inkraft.

Zum einen wurde vor einiger Zeit in einer Nutzerumfrage beschlossen, dass alle Verwarnungen öffentlich aufgeführt werden. Einzig die erste leichte sollte davon ausgenommen bleiben, um nicht gleich den ersten Ausrutscher eines Nutzers publik zu machen. Außerdem sprachen sich einige von euch dafür aus, dass Verwarnungen nach einem Jahr aus der Liste entfernt werden, damit alte Fehler nicht endlos öffentlich angeprangert werden. Dem stimmen wir zu und werden dies so umsetzen. Beachtet dabei aber, dass diese Verwarnungen deswegen nicht verfallen - sie werden lediglich nicht mehr dem ganzen Forum angezeigt. Selbstverständlich können verwarnte Nutzer jederzeit einen Administrator per privater Nachricht fragen, auf wie vielen Verwarnungen sie derzeit stehen.

Zum anderen fiel uns eine Unklarheit in den Regeln auf. Die dritte leichte Verwarnung wird als schwere behandelt, und die zweite schwere führt zum Bann. Aber wie sieht es mit der vierten leichten Verwarnung aus? Bleibt sie konsequenzlos wie die allererste, weil die Zählung wieder von vorne anfängt? Oder zählt sie ebenso als schwere wie die dritte? Ersteres erschien uns nicht angemessen - ein vierter leichter Verstoß zeugt von wiederholtem Regelbruch und sollte unserer Meinung nach Konsequenzen haben. Aber gleich ein zweiter schwerer Verstoß schien uns wiederum unangemessen hart, dies würde ja direkt einen Bann nach sich ziehen. Wir haben uns für einen Mittelweg entschieden:

- Die vierte leichte Verwarnung zieht einen Monat eingeschränkte Forennutzung nach sich. Dies beinhaltet wie gehabt folgende Dinge:

Zitat
* Man kann keine neuen Threads erstellen, nur in bestehenden schreiben
* Man kann keine privaten Nachrichten verschicken, nur noch lesen
* Man kann sein Benutzerprofil nicht mehr verändern (dies beinhaltet Namen, Avatar und Signatur)
* Man kann seine Beiträge weder editieren noch löschen
* Man kann nicht in Umfragen abstimmen
* Man kann sein Profil nicht löschen
* Jeglicher weiterer Fehltritt während dieser Zeit kann einen sofortigen Bann nach sich ziehen

- Die fünfte leichte Verwarnung wird schließlich wie die zweite schwere behandelt. Sie zieht damit einen endgültigen Bann nach sich.

Wir halten dies für ein faires und nachvollziehbares System, nach dem wirklich nur konsequente und wiederholte Regelverstöße zum Bann führen können und kleinere Fehltritte nicht über Gebühr sanktioniert werden.

Eure MU-Administration
« Letzte Änderung: 24. Feb 2015, 12:27 von MU Administration »