Wenn sich die beiden Autoren abgesprochen haben, ist es sowieso in Ordnung. Die Regel ist einfach als Vorsichtsmaßnahme da, dass eben niemand etwas Unabgesprochenes tut. Wenn beide Schreiber einverstanden sind, darf jeder auch den Charakter des anderen beschreiben.
Trotzdem, was möglich ist, sollte am besten schon der Eigentümer des Chars beschreiben.