Das ist aber das österreichische Urherbergesetz. Das spielt in Deutschland keine Rolle.
Außerdem besagt dieser Paragrapf nur, dass man aus einem Werk ein anderes Werk machen darf. Beispiel: Ich nehme mir ein PC Gehäuse der Marke Cooler Master und baue mir daraus ein Backblech. Was ich nicht machen darf, ist auf das Gehäuse einfach eine andre Marke draufzuschreiben, es bunt zu lakieren und dann als eigenes Werk zu verkaufen.
Eine 50% Angabe ist in deutschen Urheberrecht nich angegeben. Das wäre auch blödsinn. Somit könnte ich ein Bild eines Künstlers nehmen und es genau in der hälfte teilen und auf einer irgendwas draufmalen. Dann bliebe immernoch die andere hälfte übrig, welche dann zu 100% dem Werk eines anderen entspricht.
Hier ist der Link zum UrhG.
MfG
TWKoA