Zum tänzelnden Pony > Allgemeine Spielediskussion
Battlefield 3
Dralo:
Überhaupt nicht protzig^^: Tanksi-Trailer: Wenn Panzer Taxis wären[GS]
Auf jeden Fall ein netter PR-Gag...
Lord of Arnor:
--- Zitat von: Ugluk am 28. Okt 2011, 17:06 ---aber man muss ja bei der Installation die (übrigens, ist das nicht Gesetzeswidrig) Bedingungen akzeptieren, macht ihr das? Ich schon, ich glaube Origin ist nicht der einzige Datenklauer bei mir, aber irgendetwas auf diesem Datenklau basierenden Zeug ist noch nicht passiert
--- Ende Zitat ---
Nach einer Analyse eines Anwaltes der Gamestar verstößt Origin tatsächlich gegen geltendes Recht.
Ich persönlich finde diese Datensammelei mehr als erschreckend-wenn der Staat das machen würde, würde gleich jeder völlig zu Recht STASI schreien, wenn es die Unterhaltungsindustrie macht, ist es scheinbar ok?
Ich habe mich darum an einer Petition zum vorläufigen Verkaufsstop von Battlefield 3, bis es hoffentlich zu neuen Geschäftsbedingungen kommt, beteiligt und kann jedem, dem was daran liegt, künftig EA-Games ohne Spyware spielen zu können, empfehlen,dass auch zu tun:
http://openpetition.de/petition/online/verkaufsstopp-fuer-battlefield-3-in-deutschland
MfG
Lord of Arnor
Skulldur:
Ich bin auch dagegen, werde aber dort meine ganzen Daten nicht angeben.
Ugluk:
Vorbildlich LoA; krass, dass das echt so ist, aber eigentlich sollte nicht nur Origin, sondern auch Steam beispielsweise somit beschuldigt werden, die machen doch etwas ähnliches, oder?
Lord of Arnor:
Nun, Steam sammelt meines Wissens nach nicht in selbem Umfang Daten wie Origins. Zum Datenschutz bei Steam:
--- Zitat ---Die Steam Datenschutzbestimmungen werden aus Valves Sicht über die Nutzungsbedingungen wirksamer Vertragsbestandteil. In diesen erteilt man Valve unter anderem Erlaubnis zu folgenden Dingen:
Nutzung der Kontaktdaten für Werbung
Weitergabe persönlicher Informationen an Dritte (Opt-Out möglich, kann jedoch u.U. die Nutzung des Dienstes oder Produktes verhindern)
Protokollierung der Nutzung des Kundenkonto.
Automatische Übermittlung von Bugreports an Valve mit Informationen über Hard- und Software
Sammeln von Daten über Hard- und Software für statistische Zwecke
Insgesamt unterscheidet Valve drei Arten von Daten: Persönliche, individuelle und aggregierte. Letztere sind beispielsweise statistische Daten ohne Personenbezug. Die beiden anderen machen eine etwas problematische Unterscheidung. Als „persönliche Daten” betrachtet Valve alles, was den jeweiligen Nutzer direkt identifizieren kann - seine Anschrift, E-Mail-Adresse, Name, etc. Nur für diese verspricht Valve, sie nicht weiterzugeben. Die „individuellen Daten” hingegen seien laut Valve zwar unterscheidbar von den Daten anderer, könnten aber keiner Person zugeordnet werden. Es sei hierzu angemerkt, dass das deutsche Datenschutzrecht keine derartige Differenzierung kennt. Für das deutsche Recht fallen beide, sowohl „persönliche” als auch „individuelle” Daten unter den Begriff der sogenannten „personenbezogenen Daten”. Hintergedanke ist, dass natürlich alle individuell unterscheidbaren Daten eine Zuordnung zu einer konkreten Person erlauben. Dinge wie Bankverbindung, Fingerabdruck, Autokennzeichen oder IP-Adresse zählen zu den personenbezogenen Daten. Nicht, weil man den Besitzer direkt daraus ablesen oder jeder daher gelaufene Fremde sie ohne größere Umstände einer bestimmten Person zuordnen kann. Sondern weil es zumindest gewisse Leute gibt, denen es grundsätzlich möglich wäre, anhand der Daten die dahinter stehende Person zu ermitteln. Und so kann dann auch die Gesamtheit der Informationen, die Valve sammelt (Hard- und Software, Spielesammlung, Nutzungsfrequenz, etc.) so individuell und eindeutig wie ein Fingerabdruck sein.
Ferner stehen die Server von Valve in den Vereinigten Staaten und unterliegen daher auch der dortigen Rechtssprechung (z.B. dem umstrittenen PATRIOT Act), welche nicht immer mit dem Rechtsempfinden deutscher oder europäischer Bürger übereinstimmen muss. „Datenschutz” als staatliche Aufgabe mit behördlicher Aufsicht (z.B. „Datenschutzbeauftragte” von Bund und Ländern) ist dort praktisch unbekannt. Natürlich kennt man auch in den USA ein Recht auf Privatsphäre, doch in der Regel endet es da, wo Leute ihre Daten freiwillig hergeben - wie bei der Nutzung von Steam beispielsweise. Was Firmen wie Valve dann damit machen, das ist, nach amerikanischer Auffassung, Sache des Marktes. Die Firmen können sich auf rein freiwilliger Basis beliebig formulierte Selbstverpflichtungen zum Umgang mit Kundendaten auferlegen und wenn den Verbrauchern wirklich etwas an Datenschutz liegt, dann sollen sie eben zu einem Anbieter mit einer guten Selbstverpflichtung gehen. Dies erkennt man auch daran, dass Verstöße gegen jene Selbstverpflichtungen in die Zuständigkeit der FTC (Federal Trade Commission) fallen - den amerikanischen Wettbewerbshütern. Ein Verstoß gegen die Selbstverpflichtung ist weniger eine Verletzung der Rechte der Personen, deren Daten betroffen sind, sondern zuerst einmal ein Problem des fairen Wettbewerbs mit anderen Markteilnehmern.
Bisher sind allerdings keine gravierenden Datenschutzpannen bei Valve an das Licht der Öffentlichkeit gelangt.
--- Ende Zitat ---
Quelle
Origin dagegen scannt ja sogar die Steuererklärungen...
MfG
Lord of Arnor
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