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Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...

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Erzmagier:
Naja, es kommt auf die Definition von "Dürfen" an:
Sie dürfen dich insofern festhalten, wenn sie die mit rechtlich erlaubten Konsequenzen drohen (Strafarbeiten etc.).
Sie dürfen dich aber nicht festhalten, wenn du diese Konsequenzen auf dich nehmen willst.

An meiner vorherigen Schule musste man auch immer auf dem Pausengelände bleiben, ich und meine Freunde zogen aber immer unsere Runden um das ganze Schulgebiet. Die Lehrer haben uns immer gedroht, wenn sie uns erwischt haben. Allerdings haben wir nie wirklich Probleme gehabt.
An meiner jetzigen Schule ist es den Lehrern eigentlich ich egal, wo man ist. Selbst ob man nun am Unterricht teilnimmt oder nicht. Man muss danach einfach eine schriftliche Entschuldigung schreiben, da jedoch bei uns viele volljährig sind, können sie viele selbst unterschreiben.
Und in den Pausen ist es ihnen erst recht egal, wo man ist.

Reshef:

--- Zitat ---Sie dürfen dich insofern festhalten, wenn sie die mit rechtlich erlaubten Konsequenzen drohen (Strafarbeiten etc.).
--- Ende Zitat ---
Und das wäre nicht erlaubt.
Das sind leute die Lehrer von einer anderen Schule sind.
Das wäre genauso als ob ich von einen Bäcker auf der Strasse angehalten würde, wegen zu schnellen Fahrens, und ich an ihn Bussgeld zahlen sollte -> Geht nicht.
Werde morgen das einfach ignorieren mal ausprobieren ;)

Erzmagier:
Stimmt, das habe ich nicht berücksichtigt.
Die Frage lautet also, ob diese Lehrer dir indirekt eine Strafe aufbrummen können.

Schatten aus vergangenen Tagen:
Dahin, wo Schüler der Hauptschule in Hersbruck einen Schulverweis erhalten, da sie außerhalb ihrer, aber innerhalb unserer Unterrichtszeit ohne Grund unser Schulgebäude der Realschule betreten haben, und sich natürlich Rektoren und Lehrer des Orts alle einigermaßen gut kennen und sich deshalb absprechen und Schüler verpetzen, ...

(Palland)Raschi:

--- Zitat ---Halten dich die Lehrer fest ist dies erstmal eine Verletzung deiner Freiheit, etwas hochmütig formuliert, wäre dies Freiheitsberaubung (239§ StGB) in Tateinheit mit einer Nötigung (§ 240 StGB) und Verwehrung deines Rechtes auf Bildung (Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte).
Rein theoretisch.
Doch wie Ernesto vorhin schon erwähnt hat, ist der Aspekt der Versicherung ein sehr wichtigger, an jeder Schule, denn kein Leherer will für paar Hanseln seinen Job verlieren.
Deswegen wohl auch das Verhalten der Lehrer.
--- Ende Zitat ---

also Du musst dich schon entscheiden, was Du aussagen willst  ;)
§§ 239 I, 240 I STGB gelten nicht, wenn der Lehrer eine sogenannte Garantenstellung einnimmt. Das tut er auch, und zwar ausschließlich für Minderjährige seines Schutzbereiches, die ihm unterstellt sind, egal welchen Schuljahrs angehörig.
Der versicherungstechnische Teil besteht zwar auch mit Vollendung des 18. Lebensjahrs, weil eine Schule immer als betrieb gilt, jedoch ist der Lehrer für sein Unterlassen der Aufsichtspflicht nur bedingt haftbar, aufgrund der Eigenverantwortung, die einem Volljährigen zugerechnet wird. Er wird also seinen Job nicht verlieren, es sei denn, es handelt sich um einen schweren Fall.

Edit. aber sonst hast Du recht, außer mit dem versicherungsteil bei Volljährigen, für die der Lehrer nicht/ beschränkt  haftet  ;)

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