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Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Shugyosha:
--- Zitat von: Reshef am 5. Okt 2010, 21:35 ---(wurde eingeführt da die Hauptschüler immer abgehauen sind).
--- Ende Zitat ---
So kommt sie auf den Gedanken ;)
Reshef:
--- Zitat ---Wie gesagt: Im Zweifelsfall klettern die einfach übern Zaun
--- Ende Zitat ---
Das tun sie auch, direkt 10 meter neben den Tor mit den Lehrern.
--- Zitat ---Bist schließlich nicht ihr Schüler und du hast das Recht zu gehen... wenns sein muss würd ich übern Zaun klettern haben wir schließlich öfters gemacht, das solltest du noch hinbekommen doer? der ist das Loch an dem einen Tor noch da? unter dem wir 1 oder 2 mal durchgekrochen sind?
--- Ende Zitat ---
Ich finde mich dafür zu alt :D
--- Zitat ---Wenn sie dich nicht gehen lassen würd ich einfach mal mit der Schulleitung meiner Schule sprechen und die fragen was du machen sollst...
--- Ende Zitat ---
Die äussern sich seit den Sommerferien so:
Ihr bekommt bald ausweise wo drauf steht das ihr rausdürft -> bringens nicht.
Wir reden demnächst mal mit der Hauptschule darüber -> Seit über einen monat so, hat es bisher nicht gebracht.
--- Zitat ---PS: Wenn deine Schulleitung nichts macht, dann geht mal zu der Schulleitung von der Hauptschule und erklärt ihr den Schwachsinn...
--- Ende Zitat ---
Die sagen das wir auf die Gesatschullehrer warten sollen.
Maethrir:
also eigentlich sind sie schon berechtigt die schüler dort festzuhalten da ja schulpflicht herrscht aber wenn man volljährig ist bzw. z.b. dann eine freistunde hat und nach hause möchte ist das denke ich nicht erlaubt...
also wir dürfen auch das schulgelände betreten und verlassen wie wir dürfen...
bei uns geht das auch garnicht anders da wir 2 partnerschulen haben auf denen man teilweise auch unterricht hat und in den pausen dann da hin muss^^
Schatten aus vergangenen Tagen:
Ich würde auch sagen, dass ein richtiges Gespräch mit den eigenen Lehrern (am Besten mit dem Rektor/der Rektorin oder einer anderen "Chefmäßigen" Position) führt. Also nicht nur hingeht und sagt:"Die lassen uns nicht gehen", sondern wie gesagt ein festes Gespräch, führen und wenn möglich um ein kleines Treffen mit den "Wächtern" und eurer eigenen Aufsicht bitten.
PS: Ja, du bist whärend der gesamten regulären Unterrichtszeit über die Schule versichert. Das heißt, sollte dich irgendein Messerstecher oder sonstwas verletzen oder du dir unabsichtlich Schaden zugefügt werden (gestürtzt oder angefahren), dann haftet die Schule. Aber wenn, wie du gesagt hast, eure Schule den Ausgang erlaubt, dann ist das kein Thema.
PPS: Meines Wissens darf man das Schulgelände whärend einer Freistunde, die Vormittags (also vor 13 Uhr) stattfindet nicht verlassen.
(Palland)Raschi:
Also, ich fasse das mal zusammen: Die Schulpflicht geht in der Bundesrepublik Deutschland bis zum 10. Schuljahr. Das ist wichtig, denn bis dahin ist man sozusagen verpflichtet in die Schule zu gehen, und deshalb auch nicht befugt diese vor Unterichtsende zu verlassen. Auch in den Pausen sind Schüler unter der 10. Klasse nicht befugt, das Schulgelände zu verlassen, da sie immernoch unter der Obhut der Lehrer stehen. Ab dem 10. Schuljahr ändert sich das. Die Fortführung, und somit der Weg zum Abitur ist FREIWILLIG. Alle die an diesen veranstaltungen teilnehmen, sind dazu weder verpflichtet, noch daran gebunden. Ihr seid also zu gar nichts verpflichtet, und könnt kommen und gehen wann ihr wollt. Ausnahmen bilden die Richtlinien der Schule und die Hausordnung ( obgleich ich denke, dass dort nichts dergleichen Verboten ist).
Demzufolge ist es dem Lehrer nicht gestattet euch vom Verlassen des Schulhofs zu hindern, es sei denn es gäbe driftige Gründe.
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