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Autor Thema: Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...  (Gelesen 12170 mal)

Reshef

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Es gab schon mehrere gespräche (versammlung aller 200 Schüler+komplette Schulleitung), alle nur mit den versicherungen das es sich bessern wird...

Dürfte ich mich den zb an ihnen vorbeidrängeln?
Habe auch nach der 4. Stunde einmal in der Woche Schluss, und will komplett nach Hause, dann muss ich wegen denen noch 25min warten, ist natürlich nicht sehr schön...

Zitat
bei einer bestimmten anzahl an unentschuldigten fehlstunden darfst du nicht mehr am unterricht teilnehmen
Ich rede davon in den Pausen raus zu gehen, zb zum kiosk auf der anderen Strassenseite, oder in Freistunden mal eben nach Hause...

(Palland)Raschi

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Das stimmt, aber es hindert dich doch keiner daran zu gehen, wann Du willst ? Darum ginge es doch.
Das Du möglicherweise dein Abitur nicht bekommst, oder auch Sanktionen bekommst, ist doch völlig klar. Aber wie gesagt, es kann dich keiner zwingen, so ist es nunmal.
Ob es nun ratsam ist, den Unterricht einfach zu verlassen, oder gar nicht erst zu erscheinen stand nicht zur Debatte. Es ging nur darum, ob es geht, und ob man es darf. Und da heißt es Ja  ;)


Zitat
Dürfte ich mich den zb an ihnen vorbeidrängeln?
Habe auch nach der 4. Stunde einmal in der Woche Schluss, und will komplett nach Hause, dann muss ich wegen denen noch 25min warten, ist natürlich nicht sehr schön...

es sollte möglichst sachlich gemacht werden. Da helfen dann Anfragen an deine Stufenleitung, oder an sonst eine Vertrauensperson unter den Lehrern. Man sollte sich da nicht mit diesen Lehrern anlegen, auch wenn es dein Recht ist. Vorher also mal bescheid sagen, damit es keine Schwierigkeiten gibt ^^
« Letzte Änderung: 5. Okt 2010, 22:09 von Pallandraschi »
MfG Raschi

Ohne Schuld verfasst einen Forumsbeitrag, wer beim Abfassen eines Beitrags wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, die Verletzung der Forenregeln einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Shugyosha

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Da würde ich dann echt klettern oder so - und dann noch von draussen winken!

Wegen denen 25 Minuten zu warten würde ich echt nicht einsehen.
Wenn jemand einen "Shogun 2, Rome 2 Empire, Napoleon, Rome oder Medieval 2: Total War" mitspieler sucht: PM an mich

Maethrir

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Zitat
Zitat
bei einer bestimmten anzahl an unentschuldigten fehlstunden darfst du nicht mehr am unterricht teilnehmen
Ich rede davon in den Pausen raus zu gehen, zb zum kiosk auf der anderen Strassenseite, oder in Freistunden mal eben nach Hause...
das war ja auch nur darauf bezogen:
Zitat
Ich kann aber nicht während der Stunde sagen: "kein bock mehr, ich geh heim" oder?

Oder erscheinen wann ich will?
Helden leben lange, Legenden sterben nie

Reshef

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Zitat
es sollte möglichst sachlich gemacht werden. Da helfen dann Anfragen an deine Stufenleitung, oder an sonst eine Vertrauensperson unter den Lehrern. Man sollte sich da nicht mit diesen Lehrern anlegen, auch wenn es dein Recht ist. Vorher also mal bescheid sagen, damit es keine Schwierigkeiten gibt ^^
Sowas gab es schon genüge:
Zitat
Es gab schon mehrere gespräche (versammlung aller 200 Schüler+komplette Schulleitung), alle nur mit den versicherungen das es sich bessern wird...
Jedoch haben die Schulen recht wenig miteinander zu tun, die einen hören nicht auf die anderen...

ernesto-m

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moin zusammen,

ich denke das ganze ist ein versicherungsproblem.

die schule, bzw. der träger der schule muß für jeden schüler eine versicherung abschließen, im fall, dass diesem ein unheil zustößt und damit der nachfolgende regress finanziell abgedeckt ist.
die versicherung wird ihre leistung auf das schulgelände begrenzt haben, weil sonst die police nicht mehr zu bezahlen wäre.

die schüler, welche in eigenverantwortung das schulgelände verlassen, müßten dies also schriftlich dem schulträger bestätigen, dass sie im schadensfall auf regress verzichten.

es kann natürlich noch dazukommen, dass sich bestimmte lehrer ( sind auch nur menschen) dies besonders zu herzen nehmen und über das ziel hinausschießen,..das gibts halt immer und überall.


TakeItWithASmile mappergrüße
-ernst-


(Palland)Raschi

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Zitat
die schule, bzw. der träger der schule muß für jeden schüler eine versicherung abschließen, im fall, dass diesem ein unheil zustößt und damit der nachfolgende regress finanziell abgedeckt ist.
die versicherung wird ihre leistung auf das schulgelände begrenzt haben, weil sonst die police nicht mehr zu bezahlen wäre.

die schüler, welche in eigenverantwortung das schulgelände verlassen, müßten dies also schriftlich dem schulträger bestätigen, dass sie im schadensfall auf regress verzichten.

das gilt, aufgrund der Schulpflicht für die Sekundarstufe I.
Die Sekundarstufe II ist daran nicht gebunden/ bedingt.



Zitat
es kann natürlich noch dazukommen, dass sich bestimmte lehrer ( sind auch nur menschen) dies besonders zu herzen nehmen und über das ziel hinausschießen,..das gibts halt immer und überall.

jopp  ;)
MfG Raschi

Ohne Schuld verfasst einen Forumsbeitrag, wer beim Abfassen eines Beitrags wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, die Verletzung der Forenregeln einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Vexor

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moin zusammen,

ich denke das ganze ist ein versicherungsproblem.

die schule, bzw. der träger der schule muß für jeden schüler eine versicherung abschließen, im fall, dass diesem ein unheil zustößt und damit der nachfolgende regress finanziell abgedeckt ist.
die versicherung wird ihre leistung auf das schulgelände begrenzt haben, weil sonst die police nicht mehr zu bezahlen wäre.

die schüler, welche in eigenverantwortung das schulgelände verlassen, müßten dies also schriftlich dem schulträger bestätigen, dass sie im schadensfall auf regress verzichten.

es kann natürlich noch dazukommen, dass sich bestimmte lehrer ( sind auch nur menschen) dies besonders zu herzen nehmen und über das ziel hinausschießen,..das gibts halt immer und überall.


TakeItWithASmile mappergrüße
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Das wollte ich auch gerade schreiben...bei uns an der Schule war es bis zur Oberstufe verboten das Schulgelände während Pausen ( auch der langen mittagspause) überhaupt zu verlassen.
Seit der Oberstufe hat sich das allerdings verändert, da die Schule nun nicht mehr die volle Aufsichtspflicht für uns hat, wenn wir Freistunden, oder Mittagspause haben. Aber wie das jetzt bei euch ist weiß ich nicht.


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Schatten aus vergangenen Tagen

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Dann könntet ihr ja vorschlagen, dass die Schulleitung einen Brief an jeden Erziehungsberächtigten/Vormund schickt. Der Brief beinhaltet ein Formular, dass der Empfänger ausfüllt (sofern er einwilligt) und mit einer Unterschrift bestätigt, dass der/die Schüler/Schülerin das Gelände auf eigene Faust verlassen darf.

Das Hauptproblem scheint aber zu sein, dass die "Wächter" einen darauf ablassen, was eure Lehrer ihnen sagen.

Reshef

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Zitat
die schule, bzw. der träger der schule muß für jeden schüler eine versicherung abschließen, im fall, dass diesem ein unheil zustößt und damit der nachfolgende regress finanziell abgedeckt ist.
die versicherung wird ihre leistung auf das schulgelände begrenzt haben, weil sonst die police nicht mehr zu bezahlen wäre.

die schüler, welche in eigenverantwortung das schulgelände verlassen, müßten dies also schriftlich dem schulträger bestätigen, dass sie im schadensfall auf regress verzichten.
Unsere Schule (eigene Schulleitung) erlaubt ja auch das gehen, daher die die das zu entscheiden hätten, lassen es zu.
Die Lehrer von einer vollkommen anderen Schule (andere Schulleitung), die nichts mit uns zu tun hat, bisauf das wir den selben Schulhofeingang haben, lassen uns ja nicht gehen, obwohl wir ausweisen können, das wir es von unserer Schule aus dürfen, und wir nicht zu deren Schule gehören.

(Palland)Raschi

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tja, das dürfen die nicht, aus den schon häufig genannten Gründen. Am besten wendet ihr euch an die Vorgesetzten der anderen Schule. Es kann doch nicht sein, dass sowass nicht vernünftig zu lösen wäre  8-|
MfG Raschi

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Schatten aus vergangenen Tagen

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[...]
Das Hauptproblem scheint aber zu sein, dass die "Wächter" einen darauf ablassen, was eure Lehrer ihnen sagen.
Was mir noch als Arznei durch den Kopf fließt ist, dass ihr euren Rektor/Verwalter/... zu dem der anderen Schule schickt, damit sie das besprechen können.

Reshef

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Zitat
Wir reden demnächst mal mit der Hauptschule darüber -> Seit über einen monat so, hat es bisher nicht gebracht.
Sie haben schon mehrmals darüber geredet, die Hauptschule sagt das es nicht anders geht.

Sckar

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einfach an den Lehrern vorbeigehen sollte das einfachste sein...

Festhalten dürfen sie euch nicht. Wenn sie versuchen euch mit Gewalt da zubehalten dann dürft ihr euch wehren [uglybunti]

Schatten aus vergangenen Tagen

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Nur wem glaubt man dann mehr? Den guten Lehrern oder den bösen Schülern?^^