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Allgemeiner Smalltalk
MCM aka k10071995:
Ich kann mir nicht vorstellen, das das so ist.
Indem er es auf Youtube hochläd, stellt er das Video dir zur Verfügung, dh. du darfst es ansehen. Dazu musst du es jedoch herunterladen => du hast es eh schon im Cache oder wie das Ding heißt.
Und im deutschen Recht besteht kein Unterschied darin, ob man ein Video in den Cache läd oder eben ganz normal speichert.
Sprich, es sollte so sein, wie TwKoA gesagt hat.
Sam:
Habe grade selber nochmal recherchiert, du hast offenbar Recht. Hätte nicht gedacht, dass man sich so einfach Youtube-Zeug auf den rechner ziehen kann. Wenn man dann noch den MP3-Umwandler hat ist es ja offenbar ganz legal, i-tunes und Co zu umgehen und den I-Pod/MP3-Player ganz legal mit Musik voll zu pumpen. :o
Schatten aus vergangenen Tagen:
Leider ist die YT-Qualität oft etwas "schwach".
Gnomi:
Und das was MCM geasgt hat gilt auch nur für Dinge, die nicht rechtlich geschützt sind.
Musik und ähnliches, die von bekannten Künstlern ist, darfst du zwar downloaden, aber die Datei dann nicht benutzen. :P
Also du darfst es nicht auf deinen IPod ziehen und dann damit das Lied die ganze Zeit hören.
Skulldur:
Naja downloaden und dann nicht hören. Also ich denke man darf das hören, nur nicht an andere Personen weitergeben.
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