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Autor Thema: Der Rechtsthread  (Gelesen 3594 mal)

(Palland)Raschi

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Der Rechtsthread
« am: 5. Dez 2010, 17:20 »
Da es immer mal wieder während Disskusionen in diese Thema hineingeht, dachte ich mir, ich eröffne mal einen thread der sich mit dem Thema "Recht" als solches beschäftigt.
In diesem Fall ist dieser thread sehr weit auszulegen, das heißt, er tangiert sowohl die klassischen Rechtsfragen " Ist das legal ?!", als auch Fragen zum Studium der Rechtswissenschaft, wie auch juristische Arbeitsweisen, und ist somit sowohl ein Inforamtionsthread für leute, die sich möglicherweise für ein universitäres Studium in diesem Bereich interessieren, wie auch einfach Leute, die sich über Legalitäten austauschen wollen, oder handelt  auch einfach von Sachen, die einem nicht so geläufig sind, zB, Unterschied zwischen "Berufung und Revision", oder "Garantie und Gewährleistung"

Es gibt jedoch Vorraussetzungen, um hier auch wirksam posten zu können, denn ich möchte nicht, dass hier thread mit spekulativen Aussagen gepflastert wird. Grundsätzlich müssen Positionen, die man für und gegen etwas einnimmt begründet sein.
Ich verlange nicht, dass man aus irgendwelchen Gesetzen zitiert, aber es muss schon ein begründetes Argument sein, und darf nicht an den Haaren herbeigezogen sein. Oft ist es sogar so, das man mit dem eigenen Judiz (Rechtsempfinden) gar nicht so falsch liegt ;).
Ich bitte daher auf strikte Achtung dieser Vorgabe.

Ich würde hoffen, dass hier eine gute Disskusion zustandekommen kann, wo ein reger Austausch über Themen, die uns letztendlich alle irgendwann etwas angehen, erörtert werden können.

Es fängt schon bei einfach Fragestellungen an hier mal eine von mir:
Person A geht zu Autohändler B und möchte ein Auto kaufen.
A sagt zu B, er möchte den schönen MC Laren Mercedes F1 kaufen für 200.000 €, B willigt ein.
Ist das ein wirksamer Vertrag, auf den man sich theoretisch berufen könnte ?




« Letzte Änderung: 5. Dez 2010, 18:32 von Zauber(er) der Weihnacht »
MfG Raschi

[Jedwede rechtliche Äußerung, Kommentierung oder Information über PM oder öffentlichen Beitrag von meiner Seite stellt lediglich eine reine Gefälligkeit dar und erfolgt ohne jeglichen Rechtsbindungswille.]

Ohne Schuld verfasst einen Forumsbeitrag, wer beim Abfassen eines Beitrags wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, die Verletzung der Forenregeln einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Gwanw

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Re:Der Rechtsthread
« Antwort #1 am: 5. Dez 2010, 17:58 »
Da weder Leistung noch Gegenleistung da sind, ist der Vertrag nicht bindend, hätte jedoch B das Auto gekauft, damit er es A verkaufen kann nach diesem mündlichen Vertrag, so hätte B die Leistung erbracht und A hätte die Gegenleistung erbringen müssen.
Wer Lust hat, kann gerne mal auf meinem Stream vorbei schauen:
Stream Gwanw

Über einen Follow würde ich mich riesig freuen :).

(Palland)Raschi

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Re:Der Rechtsthread
« Antwort #2 am: 5. Dez 2010, 18:25 »
hmm, interessante Theorie, Gwanw. Selber ausgedacht ? Ich habe noch vergessen zu erwähnen, dass der A den Mercedes für 200.000 kaufen möchte.
Also, Du sagst, da weder Leistung des A  (das Geld) noch Leistung des B (das Auto) ausgegeben wurden, sei der Vertrag, den beide mündlich geschlossen haben nichtig ?
Wenn ich das mal sagen darf, hast du den Kern schon sehr gut getroffen, nämlich, dass es da Unterschiede gibt, also in dem Schließen eines Vertrags, und dem Austausch.
(Hab ich deinen Standpunkt richtig verstanden ?)
Gerne noch mehr Meinungen dazu wären schön  :) ( könen auch Meinungen sein, die nachher vllt. falsch sind, solange sie begründet sind, sind sie sinnvoll)
« Letzte Änderung: 5. Dez 2010, 18:35 von Zauber(er) der Weihnacht »
MfG Raschi

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Gwanw

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Re:Der Rechtsthread
« Antwort #3 am: 5. Dez 2010, 18:40 »
Ich habe das so (glaube ich) in Wirtschaft und Recht gelernt, von daher gehe ich mal davon aus, dass es einigermaßen stimmt :).
Wer Lust hat, kann gerne mal auf meinem Stream vorbei schauen:
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Über einen Follow würde ich mich riesig freuen :).

(Palland)Raschi

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Re:Der Rechtsthread
« Antwort #4 am: 5. Dez 2010, 18:48 »
Wer es wissen will, wie es genau abläuft/ die Lösung  ;)

« Letzte Änderung: 5. Dez 2010, 18:50 von Zauber(er) der Weihnacht »
MfG Raschi

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Sckar

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Re:Der Rechtsthread
« Antwort #5 am: 5. Dez 2010, 19:40 »
Also nachdem jetzt geklärt ist, dass mündliche Verträge durchaus bindend sind habe ich eine Frage, die sich darauf bezieht.

Wenn A sagt er kauft das Auto von B, eine Woche später kommt B mit dem Auto zu A und will dafür das Geld haben, was ist, wenn A nun sagt, dass er das Auto doch nicht haben will? Wie kann B beweisen, dass sie einen mündlichen Vertrag hatten, wenn A es bestreitet? könnte B damit vor Gericht durchkommen?

(Palland)Raschi

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Re:Der Rechtsthread
« Antwort #6 am: 5. Dez 2010, 19:53 »
Soweit ich weiß ist A dazu verpflichtet das Auto gegen Bezahlung entgegen zu nehmen. Also theoretisch würde B Anspruch auf die Bezahlung und Abnahme haben. Wer wissen will, wo es steht, das ist im BGB § 433 II geregelt( es steht da so drin, also verständlich ^^, und keine Angst, es ist wirklich nicht schwer zu verstehen).
Und durch den Sachverhalt hast Du genau den Grund geliefert, warum kein Autohändler mit dir ein Geschäft machen wird, ohne einen schriftlichen Vertrag ^^. Die Beweisbarkeit stellt sich als einfacher heraus, wenn man ein geschriebenes Formular hat, was jedoch theoretisch nicht zwingend ist, praktisch aber von hohem Nutzen. B würde wenig Chancen haben, das vor Gericht durchzukriegen, darauf würde es letzendlich draufhinauslaufen.
MfG Raschi

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Re:Der Rechtsthread
« Antwort #7 am: 5. Dez 2010, 21:00 »
Ist der Download von Liedern von Youtube illegal? Ich hätte jetzt mal behauptet, dass das Runterladen illegal ist... Aber ich bin mir nicht sicher.

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Re:Der Rechtsthread
« Antwort #8 am: 5. Dez 2010, 21:02 »
Wenn da Copyright drauf ist-also fast immer-dann ist es illegal, würde ich sagen. Wenn nicht, dann nicht.

Die meisten Youtube-Lieder sind ja auch illegal, werden ja derzeit massig gesperrt-eben weil man's sich dann runterladen kann.

MfG

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Simbyte

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Re:Der Rechtsthread
« Antwort #9 am: 5. Dez 2010, 21:04 »
Zwischen anschauen und runterladen gibt es technisch keinen Unterschied. Auch wenn du es nur anschaust, landet das Lied schon komplett auf deiner Festplatte.

Entweder ist also auch das Anschauen bei manchen Liedern schon illegal, oder das Runterladen ist es nicht.

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Re:Der Rechtsthread
« Antwort #10 am: 5. Dez 2010, 21:05 »
Der Besitz von Kinderpornos ist ja, wie allgemein bekannt, illegal. Aber auch schon allein das anklicken eines solchen Videos ist stark strafbar.
Ich denke das ist mit LoAs Frage vergleichbar.

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Re:Der Rechtsthread
« Antwort #11 am: 5. Dez 2010, 21:07 »
Anschauen ist auch illegal ;). Wir hatten zu dem Thema einen Vortrag an der Schule von einem Fachmann auf dem Gebiet Copyright.
Kann nur niemand verfolgen.

MfG

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Re:Der Rechtsthread
« Antwort #12 am: 5. Dez 2010, 21:08 »
Das downloaden von Liedern von Youtube ist legal, solange die Dateien nur privat genutzt werden. Falls du sie teilen möchtest, bewegst du dich in einer Grauzone, es ist allerdings nicht empfehlenswert.

Quelle: Politikunterricht.

Lord of Arnor

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Re:Der Rechtsthread
« Antwort #13 am: 5. Dez 2010, 21:12 »
Tja, da hat man bei unserem Vortrag was anderes behauptet. Ich kann's mir offengestanden wegen dem Copyright auch nicht vorstellen, dass das legal sein soll.

MfG

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Re:Der Rechtsthread
« Antwort #14 am: 5. Dez 2010, 21:30 »
Es ist eine rechtliche Grauzone, so viel steht fest. Tendenziell verstößt nur derjenige gegen das Urheberrecht, der es hochlädt. Das Speichern jedoch auch, wie Simbyte es schon andeutete wird beim Abspielen das video in einen Zwischenspeicher gepackt, und ist damit geladen.
Ich bin leider kein Experte für Urheberrecht, aber ich kann soviel sagen, dass die Disskusion, wie sie hier betrieben wird, auch in Fachkreisen läuft. Jeder sagt was anderes, weil jeder es anders auslegt. Es sollte wirklich mal Klarheit geben ( vom Gesetzesgeber), denn es ist sehr mühselig
MfG Raschi

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Re:Der Rechtsthread
« Antwort #15 am: 5. Dez 2010, 22:11 »
Manche Künstler stellen ihre Songs zu Promo-Zwecken selber rein. Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Anschauen kann ja wohl nicht illegal sein.

Nightmaster

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Re:Der Rechtsthread
« Antwort #16 am: 6. Dez 2010, 02:10 »
Wenn es der Künstler selbst, also so gesehen der Urheber einstellt, ist das doch was anderes, er kann ja schlecht sein eigenes Urheberrecht verletzen, oder o.O?
ich liebe diese Sterbeschreie die alle von scih geben wenn sie aufeinmal Sterben, das gibt mir Glücksgefühle  :D
er ist, böse, untot und sieht cool aus? dafür^^

Anoverion

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Re:Der Rechtsthread
« Antwort #17 am: 6. Dez 2010, 09:43 »
Nein, wohl eher nicht. ;)
Ich hab mich hierbei eigentlich auf die Legititmität des Downloadens bezogen.
Wenn der Künstler es reingestellt hat, kann angucken ja schlecht illegal sein und
wenn man es dann runterlädt, wobei Stream und Download rechtlich
gesehen identisch sind, wäre ja auch der DL legal.
Dann läuft es ja doch allein darauf hinaus, wer es reingestellt hat (?)