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Der Rechtsthread
Schatten aus vergangenen Tagen:
Der Besitz von Kinderpornos ist ja, wie allgemein bekannt, illegal. Aber auch schon allein das anklicken eines solchen Videos ist stark strafbar.
Ich denke das ist mit LoAs Frage vergleichbar.
Lord of Arnor:
Anschauen ist auch illegal ;). Wir hatten zu dem Thema einen Vortrag an der Schule von einem Fachmann auf dem Gebiet Copyright.
Kann nur niemand verfolgen.
MfG
Lord of Arnor
Persus:
Das downloaden von Liedern von Youtube ist legal, solange die Dateien nur privat genutzt werden. Falls du sie teilen möchtest, bewegst du dich in einer Grauzone, es ist allerdings nicht empfehlenswert.
Quelle: Politikunterricht.
Lord of Arnor:
Tja, da hat man bei unserem Vortrag was anderes behauptet. Ich kann's mir offengestanden wegen dem Copyright auch nicht vorstellen, dass das legal sein soll.
MfG
Lord of Arnor
(Palland)Raschi:
Es ist eine rechtliche Grauzone, so viel steht fest. Tendenziell verstößt nur derjenige gegen das Urheberrecht, der es hochlädt. Das Speichern jedoch auch, wie Simbyte es schon andeutete wird beim Abspielen das video in einen Zwischenspeicher gepackt, und ist damit geladen.
Ich bin leider kein Experte für Urheberrecht, aber ich kann soviel sagen, dass die Disskusion, wie sie hier betrieben wird, auch in Fachkreisen läuft. Jeder sagt was anderes, weil jeder es anders auslegt. Es sollte wirklich mal Klarheit geben ( vom Gesetzesgeber), denn es ist sehr mühselig
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