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Fluch der Karibik. Bring mich an den Horizont...

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Skaði:
Nach diesen Beiträgen dacht' ich, dass die Mod eher als Privatprojekt zählt, für das man sowas auch verwenden darf.. und irgendwo kann mans auch so sehen.

Und mal ehrlich, welcher Abmahnanwalt sucht schon in Spielmodifikationen nach Copyrightverletzungen xD

MCM aka k10071995:
Och, irgendwo hier im Forum gibt es einen Post, in dem darüber berichtet wird, dass mal alle Star-Gate Modifikationen für diverse Spiele von den Urheberrechtsbesitzern verboten wurden. Sowas kommt durchaus vor.
Naja, als ich den Posts von Ea gelesen habe, habe ich mich auch irgendwie gewundert. Tatsache ist, dass soetwas zumindest theoretisch als Urheberrechtsverletzung gilt, auch wenn das praktisch gesehen eher kostenlose Werbung ist. Selbst, wenn die Firmen von dieser Mod erfahren würden, würde vermutlich niemand verbieten, Stimmen von Jack Sparrow oder so zu verwenden. Gegen Filmmusik spricht hingegen, dass sie komplett extrahiert werden kann. Ich habe mir die Musik zB. nicht gekauft, könnte mir aber die Mod runterladen und daraus die Filmmusik extrahieren. Damit entsteht für die Rechteinhaber ein finanzieller Verlust.
Ergo besteht die Gefahr, verklagt zu werden, zumindest ist sie deutlich höher, als bei anderen Inhalten der Filme.

Der König Düsterwalds:
@Beautiful Darkness: Wenn sie die Musik nicht reintun ist das doch kein Problem. Du stellst die Spielmusik auf lautlos und lässt eine Playlist (Youtube) mit FdK-Musik im  Hintergrund laufen. Das mache ich auch oft wenn ich keine Lust auf die HdR-Musik des Spiels habe. ;)

(Palland)Raschi:
An der Stelle der Verwendung ist das gesetz relativ eindeutig:


--- Zitat ---§ 15 Urhebergesetz:
1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
1.
    das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2.
    das Verbreitungsrecht (§ 17),
3.
    das Ausstellungsrecht (§ 18).
--- Ende Zitat ---

Es besteht also ein auschließliches Recht des Urhebers gegenüber Jedermann. Ähnlich, wie der Eigentümer jeden anderen von seinem Eigentum auschließen kann, so kann es auch der Urheber.

Leider kenne ich die ständige Rechtssprechung in den Fällen nicht, daher kann ich nur auf den Wortlaut hinweisen  ;)

das sagt natürlich nichts, über die tatsächliche Verfolgung von Verletzungen in dem Bereich aus. Was aber aufgrund der Forumsregeln nicht zur Debatte steht

Darkayah:

--- Zitat von: Der König Düsterwalds am  7. Jul 2011, 17:21 ---@Beautiful Darkness: Wenn sie die Musik nicht reintun ist das doch kein Problem. Du stellst die Spielmusik auf lautlos und lässt eine Playlist (Youtube) mit FdK-Musik im  Hintergrund laufen. Das mache ich auch oft wenn ich keine Lust auf die HdR-Musik des Spiels habe. ;)

--- Ende Zitat ---

Stimmt!  :)

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