Wer es wissen will, wie es genau abläuft/ die Lösung ;)
Also grundsätzlich sind mündliche Verträge, wie hier wirksam. Wenn A dem B ein Kaufangebot macht, dann gilt dieses. Dies gilt als ein Vertraggeschäft. Die Übergabe des Geldes und die Übergabe des Autos ist auch ein Vertragsgeschäft, also enthält das Kaufgeschäft 2 Verträge:
Einen, wo sich A und B verpflichten, etwas auszutauschen ( A sagt zu B " ich will das kaufen", B sagt " Ja".Da ist noch keine Ware geflossen und trotzdem haben beide Anspruch darauf) .
Und einen anderen, wo A und B schlussendlich die Sachen übereignen, also übergeben.
Quintessenz des Ganzen: Verträge können grundsätzlich mündlich geschlossen werden, es bedarf grundsätzlich keiner Schriftform, auch beim Autokauf nicht.