Modding Union
Zum tänzelnden Pony => Computer- und Videospiele => Schlacht um Mittelerde => Thema gestartet von: Retter-Seforion am 1. Apr 2012, 14:08
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Wie der titel schon sagt und ich kein support forum ausser für Mods gefunden habe dacht ich mir Off-Topic da passt ja eh alles.
So nun zur frage da meine SuM 2 CD defekt ist wollte ich fragen kann man denn per Addon CD noch das SuM2 spielen?
Oder müsste ichs mir dann doch nochmal kaufen?
Oder gibs sogar noch eine alternative lösung?
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Hi,
nach meinen Wissenstand gibt s keinen NO-CD Patch für SUM2. Und da du mit der Addon CD nicht SUM2 Grundspiel zocken kannst, musst du wohl leider neu kaufen. NO-CD Cracks und Co werden auf der MU Seite nicht verbreitet/unterstützt.
Grüße,
Yilvina
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Zumal du hier im Falschen Foren Teil bist, das gehört hier her:
http://forum.modding-union.com/index.php/board,87.0.html
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Yilvina es ging mir nie um einen crack ich dacht vll gibs von EA da die ja jetzt eh die server ausgeschaltet haben nen link zum runterladen des spieles sofern Original key vorhanden sowas gibt es für spiele wie Warcraft ebenfalls.
Blackbeard hm hab ich wohl übersehen war schon zulange nicht mehr hier wäre nett wenn das jemand verschieben könnte.
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nope gibts nicht,ich mussts mir auch nochmal nachkaufen. ich empfehl dir die Enthology zu kaufen,damit du sie alle 3 wiedre hast,falls eine mal kaputt geht.
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Yilvina es ging mir nie um einen crack ich dacht vll gibs von EA da die ja jetzt eh die server ausgeschaltet haben nen link zum runterladen des spieles sofern Original key vorhanden sowas gibt es für spiele wie Warcraft ebenfalls.
also wenn du nachweisen kannst, dass du die Erlaubnis hast, das Spiel nutzen zu dürfen, musst du es nicht nochmal nachkaufen.
Das teure is ja nich die CD ansich, sondern die Nutzungslizenz. Warum du dir wegen der CD eine neue Lizenz kaufen musst, verstehe ich dann eher nicht.
Keine Ahnung, wie Electronic Arts das regelt, aber die sollten dir bei entspechendem Nachweis einen neuen Datenträger aushändigen.
Edit: Tipp: Außerdem ist dir qua Gesetz erlaubt dir EINE Sicherheitskopie eines Computerprogramms anzufertigen, wenn Du dazu berechtigt bist (§ 69 d II UrhG). Davon solltest Du auf jeden Fall in Zukunft Gebrauch machen. Zu empfehlen sind so genannte "images" also digitale Kopien eines Datenträgers, da der Verschleiß wie bei einer CD hier nicht vorkommt.
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Nunja ich habe mich jetzt mal an den "Illegalen" weg gemacht und mir SuM2 geladen mit meinem eigenen key natürlich alles soweit installiert aber nunja entweder ist meine Addon CD auch defekt kamen wärend der installation immer wieder fehler von wegen das bestimmte dateien nicht kopiert werden können oder es ist einfach nicht kumulativ mit der geladenen version mir scheint's so als führt kein weg dran vorbei den spaß nochmal neuzukaufen.
Dann muss ich wohl halt erstmal für eine weile auf SuM1 zurückgreifen trotzdem danke für eure schnellen antworten!
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Edit: Tipp: Außerdem ist dir qua Gesetz erlaubt dir EINE Sicherheitskopie eines Computerprogramms anzufertigen, wenn Du dazu berechtigt bist (§ 69 d II UrhG). Davon solltest Du auf jeden Fall in Zukunft Gebrauch machen. Zu empfehlen sind so genannte "images" also digitale Kopien eines Datenträgers, da der Verschleiß wie bei einer CD hier nicht vorkommt.
Ja das ist laut Gesetz erlaubt, aber nicht nach dem AGB die du beim Installieren zustimmst. Der Urheber/Rechteinhaber darf beim Weitergebe von Urheberrecht geschützten Inhalt die Rechte einschrenken, unteranderem das Recht auf vervielfälltigen. Und das macht fast jeder PC-Game Hersteller in der AGB. Sonst könnten die ja auch nicht so leicht Secron und Co. einführen.
Grüße,
Yilvina
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Ja das ist laut Gesetz erlaubt, aber nicht nach dem AGB die du beim Installieren zustimmst. Der Urheber/Rechteinhaber darf beim Weitergebe von Urheberrecht geschützten Inhalt die Rechte einschrenken, unteranderem das Recht auf vervielfälltigen. Und das macht fast jeder PC-Game Hersteller in der AGB. Sonst könnten die ja auch nicht so leicht Secron und Co. einführen.
Schön und gut, allerdings hast du den § 69 d II UrhG wohl nicht richtig gelesen ;)
Ich zitiere § 69 d II UrhG:" Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.
Es handelt sich hier um zwingendes Gesetzesrecht, das nicht eingeschränkt werden darf.
AGBs sind zwar grundsätzlich wirksam, aber wenn das Gesetz etwas zwingend vorschreibt, sind sie bedeutungslos , wenn der Tatbestand erfüllt wird^^
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Post gelöscht, da es eine Anleitung für eine illegale Aktion ist.