Modding Union
Zum tänzelnden Pony => Computer- und Videospiele => Schlacht um Mittelerde => Thema gestartet von: Er-Mûrazôr, Herr der Neun am 3. Jan 2016, 13:55
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Hallo liebe Community!
Ich habe ein Problem!
Und zwar habe ich meine ADH CD brennen lassen,da ich verhinder will das ich das spiel irgendwann nicht mehr spielen kann. Denn die original CD ist schon sehr in Mitleidenschaft gezogen. Da ich nun eine Neuanschaffung verhindern wollte (90,00 €), habe ich mir diese CD brennen lassen. Als ich die CD dann einlegt habe konnte ich damit nicht spielen.
Glich mal eine Frage vorweg: Ist das eigentlich legal das man sich eine Kopie der CD anschafft und wenn ja, wie schaff ich es, dass ich mit der Kopie das Spiel spielen kann.
MFG Er-Murazor
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Ich selbst habe noch nie versucht, eine Sicherungskopie einer CD auf einer CD zu erstellen, daher weiß ich nicht sicher, ob ROTWK dahingehend einen Kopierschutz hat, dürfte aber sehr wahrscheinlich sein (ist einfach üblich). D.h. du müsstest entsprechend die erstellte Kopie wie das Original lesen lassen, diese Informationen befinden sich jedoch nicht auf der Kopie.
Gibt allerdings genug Programme die das ermöglichen, meist bietet sich da aber eher ein Image direkt auf dem PC an, heißt es wird ein virtuelles Laufwerk angelegt.
Programme findest du dazu überall, am weitesten ist Daemon Tools verbreitet, sofern du allerdings Win10 benutzt, rate ich dir eher zu Alternativen (Virtual CloneDrive, MagicDisc, WinCDEmu, etc, einfach googlen).
Und dazu, ob das legal ist, wäre wahrscheinlich die passende Antwort, dass es zumindest nicht illegal ist (ein Jurist könnte hier präziser antworten^^).
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Danke erstmal für die Antwort!
Ich hab jetzt mit Neo Burning Rom ein Image erstellt aber das funktioniert leider auch nicht!
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Das Problem hatte ich auch. CD als Sicherungskopie funktioniert sowieso überhaupt nicht, der erkennt die CD dann nicht und sagt dass keine vorhanden ist.
Und von den Programmen her funktioniert das durch meine Tests bei mir nur mit Deamon Tools.
Bei anderen (Nero, CloneDvD usw.) hat man das selbe Problem wie mit der erstellen Kopie (CD).
Sonst kann ich dir dieses Tutorial empfehlen:
https://m.youtube.com/watch?v=N7f8BaMT5L0
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Also technisch betrachtet kann ich dir nicht mehr sagen, als meine Vorredner Gwanw und BD. Eine Vervielfältigung eines Datenträgers nehme ich üblicherweise über ein Image vor,(CloneCD) und das Abspielen übernimmt Deamon Tools; so wie es auch BD bereits gepostet hat.
Ist das eigentlich legal das man sich eine Kopie der CD anschafft und wenn ja, wie schaff ich es, dass ich mit der Kopie das Spiel spielen kann.
Zu der ersten Frage habe ich bereits eine persönliche (aus meiner Sicht vertretbare) Rechtsansicht geäußert. Diese entspricht aber nicht unbedingt der tatsächlichen Rechtslage, wie sie in Rechtsprechung und Kommentarliteratur (welche mir derzeit nicht zur vollen Verfügung steht) möglicherweise dargestellt wird, und ersetzt daher in keinem Fall eine professionelle Rechtsberatung.
Das Problem ist nämlich, dass das Gesetz nicht eindeutig ist.
"Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist." § 69d II UrhG
Es wird nur auf die Erstellung einer Sicherungskopie abgestellt, aber von was ?
Meiner Auffassung nach lässt der Wortlaut eine Auslegung dahingehend, dass auch von anderen Trägern (als dem Orginalträger) Kopien zur Sicherung angefertigt werden dürfen, zu.
Dies wird durch ein logisches Argument untermauert: Wenn das Urheberrecht Rechtsverhältnisse und Rechte bezüglich immateriellen Gütern regelt (Dinge, die frei von jeglicher Körperlichkeit sind), dann kann es nicht auf den Träger des Immaterialgutes ankommen, sondern nur auf die Berechtigung der handelnden Person.
Aus meiner Sicht ist dies auch zur zukünftigen Benutzung notwendig, denn EA leistet diesbezüglich keinerlei Support mehr, und CDs des Spiels werden auch nicht mehr hergestellt. Um dein erworbenes Nutzungsrecht also auszuüben, bleibt nur diese Möglichkeit.
Deine zweite Frage ist eigentlich eine technische, aber sie hat auch rechtliche Probleme.
Erlaubt die Erstellung der Sicherungskopie auch das Umgehen und Knacken eines Kopierschutzes; z.B. mittels eines Cracks ?
Die Bearbeitung des Computerprogramms ist ja grundsätzlich das Recht des Rechteinhabers, § 69 c Nr. 2 UrhG.
Hier könnte § 69d Nr. 1 eine Einschränkung dieses Rechts bringen, der dann eine Ausnahme vorsieht, wenn die Bearbeitung [...] für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms (durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten)notwendig [ist].
Es ist nicht ganz klar, was "bestimmungsgemäß" ist. Ist dies die faktische Nutzung selbst, oder die Nutzung, wie sie im Nutzungsvertrag (Lizenz) vereinbar wurde. Bei gebotener restriktiver Auslegung der urheberrechtlichen Schranken wäre wohl letzteres der Fall. Da der Lizenzvertrag aber in der Regel die Nutzung mit Kopierschutz enthält, wird einen diese Regelung dann nicht weiterhelfen.
Ich finde aber, dass man sich den Gedanken der Sicherungskopie hierbei doch zu nutzen machen kann. Denn wofür gibt es die Sicherungskopie ?
Sie soll dem Nutzer ermöglichen, ein einmal (meist für Geld) erworbenes Nutzungsrecht auch dann weiterhin nutzen zu können, wenn der Lizenzgeber ihm nicht mehr helfen kann oder will; vorliegend eine Orginal CD zuzuschicken.
Dass dies im Zweifel auch dazu führen muss, dass der zur Nutzung Berechtigte ( und nur dieser !) den Kopierschutz umgehen darf, ergibt sich meine Ansicht nach aus eben diesem Gedanken, der dem Sinn und Zweck des § 69d II UrhG zu entnehmen ist.
Wozu sonst braucht man bei Computerprogrammen (die meist alle einen Kopierschutz haben) ein Vervielfältigungsstück, wenn es rechtlich in der Mehrzahl der Fälle unbrauchbar ist ?
Edit: Um noch kurz die strafrechtlichen Implikationen zu nennen. Eine Bestrafung wegen des Knackens eines Kopierschutzes durch Private nach § 108b I Nr.1 UrhG, scheitert bereits an den rechtlichen Voraussetzungen. Denn es wird nur dann bestraft,
[...]wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht,[...]
Am Ende sei nochmal gesagt: Dies ist eine Rechtsansicht von mir. Sie beansprucht weder Richtigkeit, noch Verbindlichkeit in einem Rechtsstreit, sondern soll es dem Leser ermöglichen, mit ein paar Gedanken zum Thema sich selber fortzubilden, oder eine gedankliche Grundlage zu schaffen.
Es ist gerade in diesem Bereich vieles umstritten und selten wird man die eine Antwort bekommen. Daher würde ich empfehlen, sich diese kleine Gefälligkeit von meiner Seite zum Anlass zu nehmen, sich mit diesem wirklich zukunftsträchtigen Thema ab und an etwas genauer auseinanderzusetzen ;)
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Danke an euch alle!
Der Tipp von Beautiful Darknesshat funktioniert und danke an Raschi für die Erläuterung
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Um das Thema nocheinmal aufzubeleben:
Nachdem ich mein Sum2adh-Image wieder ans laufen gebracht habe, sprich ältere Version vom Daemontools installieren, hatte ich das Bedürfnis die Image-Datei auf eine CD zu brennen. Dazu wandelte ich zunächst die MDX-Datei in eine ISO-Datei, um dann diese auf ein Datenträger zu brennen. Mit dieser CD ging ich dann an meinem Laptop, auf welchem kein virtuelles Laufwerk eingerichtet ist, und versucht damit das Spiel zu starten. Jedoch habe ich mir da zu viele Hoffnungen gemacht und das Spiel erkannte die CD nicht an.
Jetzt habe ich mal eine Frage, ob jemand es geschafft hat, das Spiel von einer CD aus oder einem USB Stick auf einem Computer zu starten. Mir würde es nämlich sehr am Herzen liegen, wenn ich noch möglichst lange was vom Spiel habe, wenn einmal die CD kaputt gehen sollte und mal keine Imagesdatei auf einem PC vorhanden ist.
Ich denke mal das es möglich sein wird, dass hinzubekommen, schließlich schafft es Daemon Tools ja auch irgendwie das Spiel ans Laufen zu bekommen.
Über Neuigkeiten würde ich mich sehr freuen
MFG Wulfgar.