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Zum tänzelnden Pony => Off-Topic => Sonstiges => Thema gestartet von: Reshef am 5. Okt 2010, 21:35

Titel: Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Reshef am 5. Okt 2010, 21:35
Der name des Threads hört sich bescheuert an, jedoch fällt mir nur dieser ein  [ugly]

Also, erstmal was zum Hintergrund:
Ich bin auf einen Schulzentrum (Gesamt und Hauptschule), auf dem sich beide Schulen den Schulhof teilen.
Ich gehe in die 12. Klasse der Oberstufe der Gesamtschule, und bin volljährig.
Die Tore die auf das Schulzentrum führen werden neuerdings immer abgeschlossen bis auf das Haupttor.
An diesen stehen die ganze Pause über 2-3 Hauptschullehrer und hindern alle Schüler vom verlassen des Schulgeländes (wurde eingeführt da die Hauptschüler immer abgehauen sind).
Diese wollen jedoch auch die Gesamtschüler vom verlassen abhalten, und sagen das sie sie nicht gehen lassen könnten, da sie nicht wissen ob wir das dürfen, sie sollten erst von einen Gesamtschullehrer gesagt bekommen das er das gelände verlassen darf.
Dieser kommt auch immer in der Pause, jedoch ist das lehrerzimmer ca 300m von den Tor entfernt, so das er erst 10min nach anfang der pause kommt.
Deswegen haben wir von der Oberstufe Schülerausweise bekommen, wo drauf steht das wir zur Sekundarstufe 2 gehören und rausdürfen, dazu kommt das viele von uns 18 sind.
Jedoch lassen die Hauptschullehrer selbst uns nicht raus, obwohl wir uns mit den Schülerausweis und den Personalausweiss ausweisen konnen.

Da frage ich mich: Dürfen die das?, ich bin mir nichtal sicher ob sie generell welche festhalten dürfen, freiheitsberaubung?
Und selbst das ausweisen sollte nicht nötig sein, da man dies doch nur bei der Polizei müsste, oder?
Ausserdem sind das ja nichtmal Lehrer unserer Schule, und daher nicht weisungsbefugt gegenüber anderen Schülern.
Was darf ich also machen wenn ich rauswill?
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: CMG am 5. Okt 2010, 21:40
Wenn du 18 bist, darfst du eigentlich gehen wohin du willst. Demnach ist das eigentlich nicht erlaubt, jemanden festzuhalten, obwohl er beweisen kann, dass er volljährig ist.

Ich kenne mich damit nicht genau aus, aber ich kann dir sagen, dass bei uns alle Schüler ab der 11ten Klasse zu jeder Zeit das Schulgelände betreten oder verlassen können.

Allgemein würde ich dir raten: Lass dir einen Bart wachsen  xD Dann stellt niemand mehr dein Alter in Frage  ;)
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Reshef am 5. Okt 2010, 21:42
Das Problem ist, das sie ja auch anerkennen das wir 18 sind, und zur sek2 gehören.
Sie sagen dann jedoch das sie nicht berechtigt sind uns vom gelände runter zu lassen.

PS: Ein anderer aus der Stufe hat einen Bart -> wird trotzdem festgehalten.
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: DireLion am 5. Okt 2010, 21:44
Ich glaube das das in Ordnung ist, da du ja für die Zeit während du eigentlich Schule hast, auch über die Schule versichert bist. Passiert dir also ein auf den Weg zum Kiosk, ausserhalb des Schulgeländes etwas, muss die Schule blechen, da sie zu dieser Zeit die Verantwortung hatte.
So wurde es mir jedenfalls mal erklärt. Die meisten Schulen halten es jedoch so, das sie volljährige Leute, einfach gehen lassen.

Ich z.B. bin ja auch auf dem Hin oder Rückweg zu meiner Arbeitsstelle über meinen Arbeitgeber versichert und ich bin 21. So ungefähr müsste es also auch bei der Schule sein.
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Sckar am 5. Okt 2010, 21:44
Also ich würde denen sagen, dass die mich gefälligst raus lassen sollen ^^

Bist schließlich nicht ihr Schüler und du hast das Recht zu gehen... wenns sein muss würd ich übern Zaun klettern :D haben wir schließlich öfters gemacht, das solltest du noch hinbekommen doer?  [uglybunti] [uglybunti] der ist das Loch an dem einen Tor noch da? unter dem wir 1 oder 2 mal durchgekrochen sind? :D

Wenn sie dich nicht gehen lassen würd ich einfach mal mit der Schulleitung meiner Schule sprechen und die fragen was du machen sollst...

Ansonsten ist es tatsächlich Freiheitsberaubung, du bist schließlich 18 und daher freiwillig in der Schule, daher sollte es dir erlaubt sein zu gehen wann du willst.


Achja: Wie kommt die Schulleitung vond er Hauptschule auf den Fehlgedanken, dass ein paar Lehrer am Tor die Schüler davon abhält zu gehen wann sie es wollen? [uglybunti] [uglybunti]

Wie gesagt: Im Zweifelsfall klettern die einfach übern Zaun :D


edit:
Zitat
Ich glaube das das in Ordnung ist, da du ja für die Zeit während du eigentlich Schule hast, auch über die Schule versichert bist. Passiert dir also ein auf den Weg zum Kiosk, ausserhalb des Schulgeländes etwas, muss die Schule blechen, da sie zu dieser Zeit die Verantwortung hatte.
So wurde es mir jedenfalls mal erklärt. Die meisten Schulen halten es jedoch so, das sie volljährige Leute, einfach gehen lassen.

Ist es nicht. Die Schüler sind im Volljährigen Alter selbst verantwortlich. Schließlich sollten sie alt genug dafür sein ^^


PS: Wenn deine Schulleitung nichts macht, dann geht mal zu der Schulleitung von der Hauptschule und erklärt ihr den Schwachsinn...
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Shugyosha am 5. Okt 2010, 21:48
(wurde eingeführt da die Hauptschüler immer abgehauen sind).
So kommt sie auf den Gedanken ;)
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Reshef am 5. Okt 2010, 21:49
Zitat
Wie gesagt: Im Zweifelsfall klettern die einfach übern Zaun
Das tun sie auch, direkt 10 meter neben den Tor mit den Lehrern.

Zitat
Bist schließlich nicht ihr Schüler und du hast das Recht zu gehen... wenns sein muss würd ich übern Zaun klettern  haben wir schließlich öfters gemacht, das solltest du noch hinbekommen doer?    der ist das Loch an dem einen Tor noch da? unter dem wir 1 oder 2 mal durchgekrochen sind?
Ich finde mich dafür zu alt  :D

Zitat
Wenn sie dich nicht gehen lassen würd ich einfach mal mit der Schulleitung meiner Schule sprechen und die fragen was du machen sollst...
Die äussern sich seit den Sommerferien so:
Ihr bekommt bald ausweise wo drauf steht das ihr rausdürft -> bringens nicht.
Wir reden demnächst mal mit der Hauptschule darüber -> Seit über einen monat so, hat es bisher nicht gebracht.

Zitat
PS: Wenn deine Schulleitung nichts macht, dann geht mal zu der Schulleitung von der Hauptschule und erklärt ihr den Schwachsinn...
Die sagen das wir auf die Gesatschullehrer warten sollen.
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Maethrir am 5. Okt 2010, 21:52
also eigentlich sind sie schon berechtigt die schüler dort festzuhalten da ja schulpflicht herrscht aber wenn man volljährig ist bzw. z.b. dann eine freistunde hat und nach hause möchte ist das denke ich nicht erlaubt...
also wir dürfen auch das schulgelände betreten und verlassen wie wir dürfen...
bei uns geht das auch garnicht anders da wir 2 partnerschulen haben auf denen man teilweise auch unterricht hat und in den pausen dann da hin muss^^
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Schatten aus vergangenen Tagen am 5. Okt 2010, 21:56
Ich würde auch sagen, dass ein richtiges Gespräch mit den eigenen Lehrern (am Besten mit dem Rektor/der Rektorin oder einer anderen "Chefmäßigen" Position) führt. Also nicht nur hingeht und sagt:"Die lassen uns nicht gehen", sondern wie gesagt ein festes Gespräch, führen und wenn möglich um ein kleines Treffen mit den "Wächtern" und eurer eigenen Aufsicht bitten.

PS: Ja, du bist whärend der gesamten regulären Unterrichtszeit über die Schule versichert. Das heißt, sollte dich irgendein Messerstecher oder sonstwas verletzen oder du dir unabsichtlich Schaden zugefügt werden (gestürtzt oder angefahren), dann haftet die Schule. Aber wenn, wie du gesagt hast, eure Schule den Ausgang erlaubt, dann ist das kein Thema.

PPS: Meines Wissens darf man das Schulgelände whärend einer Freistunde, die Vormittags (also vor 13 Uhr) stattfindet nicht verlassen.
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: (Palland)Raschi am 5. Okt 2010, 21:57
Also, ich fasse das mal zusammen: Die Schulpflicht geht in der Bundesrepublik Deutschland bis zum 10. Schuljahr. Das ist wichtig, denn bis dahin ist man sozusagen verpflichtet in die Schule zu gehen, und deshalb auch nicht befugt diese vor Unterichtsende zu verlassen. Auch in den Pausen sind Schüler unter der 10. Klasse nicht befugt, das Schulgelände zu verlassen, da sie immernoch unter der Obhut der Lehrer stehen. Ab dem 10. Schuljahr ändert sich das. Die Fortführung, und somit der Weg zum Abitur ist FREIWILLIG. Alle die an diesen veranstaltungen teilnehmen, sind dazu weder verpflichtet, noch daran gebunden. Ihr seid also zu gar nichts verpflichtet, und könnt kommen und gehen wann ihr wollt. Ausnahmen bilden die Richtlinien der Schule und die Hausordnung ( obgleich ich denke, dass dort nichts dergleichen Verboten ist).
Demzufolge ist es dem Lehrer nicht gestattet euch vom Verlassen des Schulhofs zu hindern, es sei denn es gäbe driftige Gründe.
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Shugyosha am 5. Okt 2010, 21:58
In der Oberstufe darf man immer gehen wenn man Freistunde oder sowas hat.

€dit: Raschi war schneller :(
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: (Palland)Raschi am 5. Okt 2010, 22:00
Nichtnur, wenn Du Freistunde hast. Du darfst tatsächlich IMMER gehen, da der ganze Spaß nach der 10 eben freiwillig ist. Es gilt jedoch die Konsequenzen deines Handelns abzuwegen, wann es sinnvoll ist, und wann nicht  ;)
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Shugyosha am 5. Okt 2010, 22:02
Ich kann aber nicht während der Stunde sagen: "kein bock mehr, ich geh heim" oder?

Oder erscheinen wann ich will?
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: (Palland)Raschi am 5. Okt 2010, 22:02
Zitat
Es gilt jedoch die Konsequenzen deines Handelns abzuwegen, wann es sinnvoll ist, und wann nicht  
;)
Theoretisch ist so viel möglich, aber nicht sinnvoll  :D
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Maethrir am 5. Okt 2010, 22:04
bei einer bestimmten anzahl an unentschuldigten fehlstunden darfst du nicht mehr am unterricht teilnehmen ;)
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Reshef am 5. Okt 2010, 22:05
Es gab schon mehrere gespräche (versammlung aller 200 Schüler+komplette Schulleitung), alle nur mit den versicherungen das es sich bessern wird...

Dürfte ich mich den zb an ihnen vorbeidrängeln?
Habe auch nach der 4. Stunde einmal in der Woche Schluss, und will komplett nach Hause, dann muss ich wegen denen noch 25min warten, ist natürlich nicht sehr schön...

Zitat
bei einer bestimmten anzahl an unentschuldigten fehlstunden darfst du nicht mehr am unterricht teilnehmen
Ich rede davon in den Pausen raus zu gehen, zb zum kiosk auf der anderen Strassenseite, oder in Freistunden mal eben nach Hause...
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: (Palland)Raschi am 5. Okt 2010, 22:07
Das stimmt, aber es hindert dich doch keiner daran zu gehen, wann Du willst ? Darum ginge es doch.
Das Du möglicherweise dein Abitur nicht bekommst, oder auch Sanktionen bekommst, ist doch völlig klar. Aber wie gesagt, es kann dich keiner zwingen, so ist es nunmal.
Ob es nun ratsam ist, den Unterricht einfach zu verlassen, oder gar nicht erst zu erscheinen stand nicht zur Debatte. Es ging nur darum, ob es geht, und ob man es darf. Und da heißt es Ja  ;)


Zitat
Dürfte ich mich den zb an ihnen vorbeidrängeln?
Habe auch nach der 4. Stunde einmal in der Woche Schluss, und will komplett nach Hause, dann muss ich wegen denen noch 25min warten, ist natürlich nicht sehr schön...

es sollte möglichst sachlich gemacht werden. Da helfen dann Anfragen an deine Stufenleitung, oder an sonst eine Vertrauensperson unter den Lehrern. Man sollte sich da nicht mit diesen Lehrern anlegen, auch wenn es dein Recht ist. Vorher also mal bescheid sagen, damit es keine Schwierigkeiten gibt ^^
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Shugyosha am 5. Okt 2010, 22:09
Da würde ich dann echt klettern oder so - und dann noch von draussen winken!

Wegen denen 25 Minuten zu warten würde ich echt nicht einsehen.
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Maethrir am 5. Okt 2010, 22:11
Zitat
Zitat
bei einer bestimmten anzahl an unentschuldigten fehlstunden darfst du nicht mehr am unterricht teilnehmen
Ich rede davon in den Pausen raus zu gehen, zb zum kiosk auf der anderen Strassenseite, oder in Freistunden mal eben nach Hause...
das war ja auch nur darauf bezogen:
Zitat
Ich kann aber nicht während der Stunde sagen: "kein bock mehr, ich geh heim" oder?

Oder erscheinen wann ich will?
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Reshef am 5. Okt 2010, 22:11
Zitat
es sollte möglichst sachlich gemacht werden. Da helfen dann Anfragen an deine Stufenleitung, oder an sonst eine Vertrauensperson unter den Lehrern. Man sollte sich da nicht mit diesen Lehrern anlegen, auch wenn es dein Recht ist. Vorher also mal bescheid sagen, damit es keine Schwierigkeiten gibt ^^
Sowas gab es schon genüge:
Zitat
Es gab schon mehrere gespräche (versammlung aller 200 Schüler+komplette Schulleitung), alle nur mit den versicherungen das es sich bessern wird...
Jedoch haben die Schulen recht wenig miteinander zu tun, die einen hören nicht auf die anderen...
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: ernesto-m am 5. Okt 2010, 22:12
moin zusammen,

ich denke das ganze ist ein versicherungsproblem.

die schule, bzw. der träger der schule muß für jeden schüler eine versicherung abschließen, im fall, dass diesem ein unheil zustößt und damit der nachfolgende regress finanziell abgedeckt ist.
die versicherung wird ihre leistung auf das schulgelände begrenzt haben, weil sonst die police nicht mehr zu bezahlen wäre.

die schüler, welche in eigenverantwortung das schulgelände verlassen, müßten dies also schriftlich dem schulträger bestätigen, dass sie im schadensfall auf regress verzichten.

es kann natürlich noch dazukommen, dass sich bestimmte lehrer ( sind auch nur menschen) dies besonders zu herzen nehmen und über das ziel hinausschießen,..das gibts halt immer und überall.


TakeItWithASmile mappergrüße
-ernst-

Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: (Palland)Raschi am 5. Okt 2010, 22:14
Zitat
die schule, bzw. der träger der schule muß für jeden schüler eine versicherung abschließen, im fall, dass diesem ein unheil zustößt und damit der nachfolgende regress finanziell abgedeckt ist.
die versicherung wird ihre leistung auf das schulgelände begrenzt haben, weil sonst die police nicht mehr zu bezahlen wäre.

die schüler, welche in eigenverantwortung das schulgelände verlassen, müßten dies also schriftlich dem schulträger bestätigen, dass sie im schadensfall auf regress verzichten.

das gilt, aufgrund der Schulpflicht für die Sekundarstufe I.
Die Sekundarstufe II ist daran nicht gebunden/ bedingt.



Zitat
es kann natürlich noch dazukommen, dass sich bestimmte lehrer ( sind auch nur menschen) dies besonders zu herzen nehmen und über das ziel hinausschießen,..das gibts halt immer und überall.

jopp  ;)
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Vexor am 5. Okt 2010, 22:15
moin zusammen,

ich denke das ganze ist ein versicherungsproblem.

die schule, bzw. der träger der schule muß für jeden schüler eine versicherung abschließen, im fall, dass diesem ein unheil zustößt und damit der nachfolgende regress finanziell abgedeckt ist.
die versicherung wird ihre leistung auf das schulgelände begrenzt haben, weil sonst die police nicht mehr zu bezahlen wäre.

die schüler, welche in eigenverantwortung das schulgelände verlassen, müßten dies also schriftlich dem schulträger bestätigen, dass sie im schadensfall auf regress verzichten.

es kann natürlich noch dazukommen, dass sich bestimmte lehrer ( sind auch nur menschen) dies besonders zu herzen nehmen und über das ziel hinausschießen,..das gibts halt immer und überall.


TakeItWithASmile mappergrüße
-ernst-



Das wollte ich auch gerade schreiben...bei uns an der Schule war es bis zur Oberstufe verboten das Schulgelände während Pausen ( auch der langen mittagspause) überhaupt zu verlassen.
Seit der Oberstufe hat sich das allerdings verändert, da die Schule nun nicht mehr die volle Aufsichtspflicht für uns hat, wenn wir Freistunden, oder Mittagspause haben. Aber wie das jetzt bei euch ist weiß ich nicht.
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Schatten aus vergangenen Tagen am 5. Okt 2010, 22:16
Dann könntet ihr ja vorschlagen, dass die Schulleitung einen Brief an jeden Erziehungsberächtigten/Vormund schickt. Der Brief beinhaltet ein Formular, dass der Empfänger ausfüllt (sofern er einwilligt) und mit einer Unterschrift bestätigt, dass der/die Schüler/Schülerin das Gelände auf eigene Faust verlassen darf.

Das Hauptproblem scheint aber zu sein, dass die "Wächter" einen darauf ablassen, was eure Lehrer ihnen sagen.
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Reshef am 5. Okt 2010, 22:16
Zitat
die schule, bzw. der träger der schule muß für jeden schüler eine versicherung abschließen, im fall, dass diesem ein unheil zustößt und damit der nachfolgende regress finanziell abgedeckt ist.
die versicherung wird ihre leistung auf das schulgelände begrenzt haben, weil sonst die police nicht mehr zu bezahlen wäre.

die schüler, welche in eigenverantwortung das schulgelände verlassen, müßten dies also schriftlich dem schulträger bestätigen, dass sie im schadensfall auf regress verzichten.
Unsere Schule (eigene Schulleitung) erlaubt ja auch das gehen, daher die die das zu entscheiden hätten, lassen es zu.
Die Lehrer von einer vollkommen anderen Schule (andere Schulleitung), die nichts mit uns zu tun hat, bisauf das wir den selben Schulhofeingang haben, lassen uns ja nicht gehen, obwohl wir ausweisen können, das wir es von unserer Schule aus dürfen, und wir nicht zu deren Schule gehören.
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: (Palland)Raschi am 5. Okt 2010, 22:18
tja, das dürfen die nicht, aus den schon häufig genannten Gründen. Am besten wendet ihr euch an die Vorgesetzten der anderen Schule. Es kann doch nicht sein, dass sowass nicht vernünftig zu lösen wäre  8-|
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Schatten aus vergangenen Tagen am 5. Okt 2010, 22:20
[...]
Das Hauptproblem scheint aber zu sein, dass die "Wächter" einen darauf ablassen, was eure Lehrer ihnen sagen.
Was mir noch als Arznei durch den Kopf fließt ist, dass ihr euren Rektor/Verwalter/... zu dem der anderen Schule schickt, damit sie das besprechen können.
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Reshef am 5. Okt 2010, 22:23
Zitat
Wir reden demnächst mal mit der Hauptschule darüber -> Seit über einen monat so, hat es bisher nicht gebracht.
Sie haben schon mehrmals darüber geredet, die Hauptschule sagt das es nicht anders geht.
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Sckar am 5. Okt 2010, 22:25
einfach an den Lehrern vorbeigehen sollte das einfachste sein...

Festhalten dürfen sie euch nicht. Wenn sie versuchen euch mit Gewalt da zubehalten dann dürft ihr euch wehren [uglybunti]
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Schatten aus vergangenen Tagen am 5. Okt 2010, 22:29
Nur wem glaubt man dann mehr? Den guten Lehrern oder den bösen Schülern?^^
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: ernesto-m am 5. Okt 2010, 22:30
die hauptschulleitung sollte dann die gründe nennen warum es nicht geht, dann kann man ja weitersehen, denke da gibt es eine lösung.

hinderlich sind allerdings verknöcherte denkstrukturen, die hierzulande leider an der tagesordnung sind.


ImmerNurLächelnUndImmerV ergnügt mappergrüße
-ernst-
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: (Palland)Raschi am 5. Okt 2010, 22:33
Ich hab zwar noch keum mit einem Jurastudium begonnen  :D, aber wenn nichts mehr geht, muss man eine Einstweilige Verfügung erwirken. Das kann es jedoch einfach nicht sein, dass man sowass über den Rechtsweg machen muss  8-|. Jedoch könnte man es in Erwägung ziehen, zumindest als Druckmittel verwenden. Aber bitte, was sind das für Lehrer, die es einfach nicht kapieren oder kapieren wollen ?
Mich würde das ziemlich anfressen, und würde bei der Schulverwaltung der anderen Schule vor der Matte stehen.
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Lars am 5. Okt 2010, 23:30
Also ich würde die Lehrer der anderen Schule einfach ignorieren und vorbei gehen. Wenn sie dann versuchen dich festzuhalten (sprich "Gewalt" anwenden) machen sie sich strafbar :P
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Reshef am 5. Okt 2010, 23:43
Zitat
versuchen dich festzuhalten (sprich "Gewalt" anwenden) machen sie sich strafbar
Also sowas wie an der Jacke festhalten?
Den sowas machen sie.
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Schatten aus vergangenen Tagen am 6. Okt 2010, 14:25
Nein, dass dürfen sie nicht. Am Besten erstmal den Lehrer verwarnen und bei weiteren Fällen melden (Polizei, Schulaufsicht, ...).
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Jarl Hittheshit am 6. Okt 2010, 14:31
ja das ist rein theoretisch strafbar, sie dürften niemanden festhalten (auch keine Hauptschüler), da es gegen das Freiheitsrecht des einzelnen verstößt.
Sicher dürften sie die Schulpflichtigen nachher bestrafen (nachsitzen, exraaufgabe etc.) da sie die Schulregeln verletzt haben, aber Grundrecht steht noch über Schulrecht^^

Also könnte man auch ohne Bestrafung mitten in der Stunde gehen oder kommen, wann man will, wenn man 18 ist (und eigentlich ab 10. Klasse, aber da haben die Eltern das Sorgerecht). Das wirkt sich dann natürlich auf die Effizienz des Schulstoffes aus (Noten), aber theoretisch machtbar.
Bei uns darf man auch ab der 11. Klasse den Hof verlassen, mit Bescheinigung der Eltern oder selbst ohne ab 18.
Ansonsten kommt es drauf an, was in der Schulordnung steht. Wenn es dort aber eindeutig steht, dass ihr ab 11. Klasse (oder 18) den Schulhof verlassen dürft, dürft ihr es auch.
Wie gesagt darf man dann ohne gegen Regeln zu verstoßen auch an Lehrern vorbeigehen, wenn sie handgreiflich werden, darfst du sie ignorieren oder die wehren. Aber ich würde vorschlagen über Schulsprecher/Klassenlehrer das beim Rektor anzufragen, der sollte dann die anderen Lehrer in Kenntnis setzen, da ihr ja schon einen Ausweis habt, sollte das reichen.

Und wenn ich das richtig verstanden habe, dürfen die euch nicht einmal maßregeln, da ihr auf einer anderen Schule seid und ihr eigentlich "Fremde" seid. Die können euch also gar nichts^^
Selbst wenn seid ihr ja genug, um es euch gegenseitig zu bezeugen (es wird bestimmt auch Lehrer von euch geben, die das ab und zu mitbekommen)


Bei uns wollte eine Lehrerin mal den Raum abschließen, weil immer so viele zu spät gekommen sind (wäre eventuell vergleichbar), darf sie aber nicht -> Freiheitsberaubung

zur Diskussion weiter vorne:
Ja je länger der Bart, desto gefährlicher ist man und desto mehr Respekt bekommt man :D
Mein Lehrer meinte mal schwerzhaft ich würde mit Autonomen Autos in Berlin anzünden, weil die wohl auch so ein ähnlichen Bart hätten wie ich und jetzt (unser Thema in WiPo ist Terrorismus) vergleicht er mich mit einem Mullah xD
und mein Tischnahbar sieht so aus wie ein RAF-Terrorist.

Aber nur scherzhaft, ich drifte vom Thema ab^^
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Isildur am 6. Okt 2010, 16:24
Wenn nach so vielen von dir geschilderten Lösungsversuchen immer noch nichts geht, dann würde ich an deiner stelle, einfach an den Hauptschullehrern vorbei gehen. Wenn sie dich nun festhalten wollen, fragst du sie nett, was sie denn eigentlich von dir wollen, und was sie damit bezwecken möchten. (wird mir immer noch nicht ganz klar)
Danach schilderst du ihnen, dass sie das nicht dürfen und verweist auf dein Recht und die Gespräche zwischen euren Schulen, bwz. drohst mit weiteren Maßnahmen deinerseits (freiheitsberaubung)
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: anarion am 6. Okt 2010, 21:56
Wenn sie dich festhalten, zurückschlagen :D

Bei uns ist es ab der Oberstufe erlaubt das Schulgelände zu verlassen. Ganz davon abgesehen, dass die Lehrer bei uns gar nicht in der Lage sind das zu kontrollieren da wir zum Teil Kooperationsunterricht mit anderen Schulen haben.
Auch meine Schule teilt sich ein Gebäude mit einer Hauptschule. Bei uns müssen jedoch die Anweisungen der Hauptschullehrer ebenso befolgt werden wie der unsrigen.

Rein theoretisch ist es den Hauptschullehrern aber nicht erlaubt dir irgendeine Anweisung zu geben,

Einfach durchdrängeln. Was sollen sie machen?? Die Polizei rufen?? Dann werden sie selbst bestraft:D

Zur Not demonstrativ direckt neben den Lehrern über den Zaun klettern :D
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Lars am 6. Okt 2010, 21:58
Völlig egal ob die Hauptschullehrer euch Anweisungen geben dürfen oder nicht - nicht einmal die Lehrer eurer Schule dürften euch am gehen hindern.
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Schatten aus vergangenen Tagen am 6. Okt 2010, 22:01
Über den Zaun klettern hatten wir mal in der 7ten Klasse ein paar mal gemacht. Erst den Zaun zum Sportplatz und dann über den nächsten zur Straße. Und dann ab zu Aldi :D

So langsam denke ich allerdings, dass es keinen Zweck mehr hat hier irgendetwas reinzuschreiben, da eh schon alles doppelt und dreifach gepostet wurde.
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Erzmagier am 6. Okt 2010, 22:14
Naja, es kommt auf die Definition von "Dürfen" an:
Sie dürfen dich insofern festhalten, wenn sie die mit rechtlich erlaubten Konsequenzen drohen (Strafarbeiten etc.).
Sie dürfen dich aber nicht festhalten, wenn du diese Konsequenzen auf dich nehmen willst.

An meiner vorherigen Schule musste man auch immer auf dem Pausengelände bleiben, ich und meine Freunde zogen aber immer unsere Runden um das ganze Schulgebiet. Die Lehrer haben uns immer gedroht, wenn sie uns erwischt haben. Allerdings haben wir nie wirklich Probleme gehabt.
An meiner jetzigen Schule ist es den Lehrern eigentlich ich egal, wo man ist. Selbst ob man nun am Unterricht teilnimmt oder nicht. Man muss danach einfach eine schriftliche Entschuldigung schreiben, da jedoch bei uns viele volljährig sind, können sie viele selbst unterschreiben.
Und in den Pausen ist es ihnen erst recht egal, wo man ist.
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Reshef am 6. Okt 2010, 23:43
Zitat
Sie dürfen dich insofern festhalten, wenn sie die mit rechtlich erlaubten Konsequenzen drohen (Strafarbeiten etc.).
Und das wäre nicht erlaubt.
Das sind leute die Lehrer von einer anderen Schule sind.
Das wäre genauso als ob ich von einen Bäcker auf der Strasse angehalten würde, wegen zu schnellen Fahrens, und ich an ihn Bussgeld zahlen sollte -> Geht nicht.
Werde morgen das einfach ignorieren mal ausprobieren ;)
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Erzmagier am 6. Okt 2010, 23:54
Stimmt, das habe ich nicht berücksichtigt.
Die Frage lautet also, ob diese Lehrer dir indirekt eine Strafe aufbrummen können.
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: Schatten aus vergangenen Tagen am 27. Jan 2011, 18:05
Dahin, wo Schüler der Hauptschule in Hersbruck einen Schulverweis erhalten, da sie außerhalb ihrer, aber innerhalb unserer Unterrichtszeit ohne Grund unser Schulgebäude der Realschule betreten haben, und sich natürlich Rektoren und Lehrer des Orts alle einigermaßen gut kennen und sich deshalb absprechen und Schüler verpetzen, ...
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: (Palland)Raschi am 27. Jan 2011, 19:20
Zitat
Halten dich die Lehrer fest ist dies erstmal eine Verletzung deiner Freiheit, etwas hochmütig formuliert, wäre dies Freiheitsberaubung (239§ StGB) in Tateinheit mit einer Nötigung (§ 240 StGB) und Verwehrung deines Rechtes auf Bildung (Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte).
Rein theoretisch.
Doch wie Ernesto vorhin schon erwähnt hat, ist der Aspekt der Versicherung ein sehr wichtigger, an jeder Schule, denn kein Leherer will für paar Hanseln seinen Job verlieren.
Deswegen wohl auch das Verhalten der Lehrer.

also Du musst dich schon entscheiden, was Du aussagen willst  ;)
§§ 239 I, 240 I STGB gelten nicht, wenn der Lehrer eine sogenannte Garantenstellung einnimmt. Das tut er auch, und zwar ausschließlich für Minderjährige seines Schutzbereiches, die ihm unterstellt sind, egal welchen Schuljahrs angehörig.
Der versicherungstechnische Teil besteht zwar auch mit Vollendung des 18. Lebensjahrs, weil eine Schule immer als betrieb gilt, jedoch ist der Lehrer für sein Unterlassen der Aufsichtspflicht nur bedingt haftbar, aufgrund der Eigenverantwortung, die einem Volljährigen zugerechnet wird. Er wird also seinen Job nicht verlieren, es sei denn, es handelt sich um einen schweren Fall.

Edit. aber sonst hast Du recht, außer mit dem versicherungsteil bei Volljährigen, für die der Lehrer nicht/ beschränkt  haftet  ;)
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: (Palland)Raschi am 27. Jan 2011, 19:33
Zitat
Doch wie Ernesto vorhin schon erwähnt hat, ist der Aspekt der Versicherung ein sehr wichtigger, an jeder Schule, denn kein Leherer will für paar Hanseln seinen Job verlieren.
Deswegen wohl auch das Verhalten der Lehrer.

das war dann wohl eher hypothetisch gedacht, bzw. aus der Sicht der Lehrer, dann stimmt es natürlich, was du geschrieben hast  ;)
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: The Witch-King of Angmar am 27. Jan 2011, 19:38
Grund für das "Einsperren" liegt in versicherungstechnischen Gründen. Verlässt du die Schule ohne Grund (Krankheit etc.) zahlt bei einem Unfall oder Ähnliches die Versicherung nichts.
Titel: Re:Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...
Beitrag von: (Palland)Raschi am 27. Jan 2011, 19:46
Zitat
Grund für das "Einsperren" liegt in versicherungstechnischen Gründen. Verlässt du die Schule ohne Grund (Krankheit etc.) zahlt bei einem Unfall oder Ähnliches die Versicherung nichts.

Bei volljährigen liegt dies aber nichtmehr im Pflichtbereich des Lehrers, sondern des Schülers , das is ja der Knackpunkt, an dem es scheitern würde.