Ich halte daher Abschreckung für ein notwendiges Übel und ganz sicher nicht für ein maßgebliches Kernprinzip.
Unschuldige und ihre persönliche Freiheit zu beschützen erscheint mir hier das einzig sinnvolle maßgebliche Kernprinzip.
Also wenn ich dich richtig verstehe, hälst Du von repressiven Maßnahmen (Strafverfolgung) grundsätzlich nicht viel, sondern willst sie höchstens zur Abschreckung nutzen.
Im Gegenzug würdest Du voll auf präventive Maßnahmen setzen (Gefahrenabwehr), sodass es zu einer Strafverfolgung nicht kommt.
Wolltest Du das damit sagen ?
Die persönliche Ausrichtung zu einer bestimmten Richtung innerhalb der Ethik (bei mir wie gesagt Stoa und Epikureer) ist aber nicht wissenschaftlich, sondern immer subjektiv und vom Glauben bestimmt.
Hm, also das würde ich so nicht unterschreiben. Mitunter ist die Anwendung von ethischen Grundsätzen zwingend.
Wenn wir uns die Rechtswissenschaft und das Tatbestandsmerkmal der "Sittenwidrigkeit" aus § 138 I BGB anschauen sehen wir es ganz deutlich.
--> Sittenwidrig ist eine Handlung, die gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.
Wie kriegt man nun heraus, was das Anstandsgefühl aller "billig und gerecht Denkenden" ist ?
Klar ist: Es ist nicht das subjektive Empfinden des Rechtsanwenders, und damit keine Glaubenssache.
Es ist entweder vorrangig "rechtsethisch" zu beantworten. Das heißt, dass wir Gesetzesnormen heranziehen und aus diesen Wertungen ziehen, zB. Grundrechte.
Denn wenn uns jemand fragen würde, was die Grundwerte unserer Gesellschaft sind, dann würden wir zuallererst die Verfassung nennen.
Können wir das nicht, greifen wir auf die "Sozialethik" zurück, also tatsächlich die gesellschaftliche Ansicht wie sie momentan zu einem Thema besteht. Diese wandelt sich natürlich regelmäßig.
Gerade allerdings die Anwendung und das Herausarbeiten der Rechtsethik ist hoch wissenschaftlich, und hat damit nichts mit Glauben zutun.
@ Whale (Vertiefungshinweis):
Es gibt in München einen hervorragenden Rechtsphilosophen und sehr bekannten Strafrechtler
Bernd SchünemannDer hat eine 12 Teilige Vorlesung zur Rechtsphilosophie in einer frei zugänglichen Podcastreihe freigestellt.
Du findest Sie
hierRaschi, was außer den Differenzen der relativen und der absoluten Straftheorie kannst du mir sonst noch über Rechtsphilosophie sagen?
Im übrigen Fragen über Naturrecht, und positives Recht (also ob Recht erst durch den Gesetzgeber geschaffen werden muss, oder per se besteht), oder wie Recht gesetzt wird, von oben oder durch Gewohnheit etc.