Erstmal zur Klarstellung: Copyright in Deutschland --> völlig egal, gilt hier nicht. Hier gilt das deutsche Urheberrecht.
Dann zu deiner Frage. Grundsätzlich sind Nutzungen von Urheber einzuräumen, wenn sie denn veröffentlicht werden. Aber das Urheberrecht hat auch Schranken. Wenn es zum Beispiel nur "unwesentliches Beiwerk" oder sogar ein eigenes Werk darstellt. Bei ganzen Musikstücken bin ich mir allerdings nicht sicher. Gewiss, man kann es so oder so sehen, aber die Rechtsprechung ist maßgebend, und da findet man momentan nichts/ nicht viel (zumindest ich ^^).
Persöhnlich würde ich abgeleitet von dieser Erkenntniss empfehlen, es einfach zu machen, also die Sachen einzubauen. Einfach aus dem Prinzip heraus, dass es eh keinen interessieren wird, was auch die geringe Rechtsprechung dazu erklärt.
Wenn es euch wirklich interessiert, dann fragt bei dem nächsten Fachanwalt oder Uni Prof nach, der euch sicher oder ungefähr sagen kann, wie eure Sache einzustufen ist.