Eine Pflicht-Garantie gibt es in Deutschland überhaupt nicht, das kann höchstens der Händler freiwillig machen.
Es gibt nur einer zweijährige Gewährleistungspflicht, die per AGB auch auf ein Jahr verkürzt werden kann.
Der wesentliche Unterschied ist dass die Garantie im Normalfall alle Schäden ersetzt die bei sachgemäßem Gebrauch in der Garantiezeit entstehen, während bei der Gewährleistung der Schaden bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein muss.
Die ersten 6 Monate hat wie schonmal erwähnt wurde der Verkäufer die Beweispflicht, danach der Käufer.