Wozu sollte er jetzt nochmal eine CD kaufen ?
Der Wert liegt doch nicht auf dem Datenträger ansich, der ist nichtmal ein € wert.
Der Wert liegt doch nur in dem unkörperlichen Inhalt, der auf der CD verkörpert wurde.
Dass er den unkörperlichen Inhalt zu nutzen berechtigt ist, ergibt sich aus dem Kaufvertrag über die CD, der gleichzeitig auch eine einfache Nutzungslizenz einräumt.
Die verliert er ja nicht dadurch, dass die CD Schrott ist.
Wenn Du ihm jetzt eine CD verkaufst, verkaufst Du ja lediglich deine vorher erworbene Lizenz weiter. Was will nun unser südafrikanischer Freund mit 2 Nutzungslizenzen ?
Auch wenn das jetzt spaßeshalber gemeint war; es kommt nur auf die Berechtigung an, und nicht auf die Verkörperung des unkörperlichen Inhalts.
Sogar ein Buch ist in der Regel nur die Verkörperung eines unkörperlichen Inhalts, der auch durch das bloße Vorlesen wahrnehmbar gemacht wird.