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Autor Thema: Auxilia interrogatiis de iure-Hilfe zu rechtlichen Fragen  (Gelesen 2014 mal)

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« Letzte Änderung: 11. Sep 2012, 01:08 von D-eni-s Truchsess Valinors »

Elrond von Bruchtal

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Re: Auxilia interrogatiis de iure-Hilfe zu rechtlichen Fragen
« Antwort #1 am: 24. Okt 2009, 15:55 »
Ob du dir das Schwert schärfen darfst kann ich dir nicht mit Sicherheit beantworten, aber warum sollte man für den Besitz eines Schwertes einen Waffenschein brauchen? Man braucht ja auch für ein großes Messer keinen...

Eine andere Frage ist aber, ob das "Zierschwert" überhaupt aus passendem Material ist, um damit gegen Melonen zu "kämpfen"^^
Wahrscheindlich würdest du eine Melone locker durchkriegen, aber irgendwann würde die Klinge wohl brechen, denn man kann nicht erwarten, dass sie aus gehärtetem Stahl oder etwas in diese Richtung ist...

Simbyte

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Re: Auxilia interrogatiis de iure-Hilfe zu rechtlichen Fragen
« Antwort #2 am: 24. Okt 2009, 16:21 »
Soweit ich weiß muss man für den Erwerb von Schwertern mindestens 18 Jahre alt sein.
Der folgende Artikel bestätigt das auch:
http://www.schwertkampf-und-mehr.de/02.04_Schwertkampf_und_das_Waffengesetz.html

Gliding o’er all, through all,   
Through Nature, Time, and Space,   
As a ship on the waters advancing,   
The voyage of the soul—not life alone,   
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 - Walt Whitman, Leaves of Grass

Arazno Masirias

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Re: Auxilia interrogatiis de iure-Hilfe zu rechtlichen Fragen
« Antwort #3 am: 24. Okt 2009, 17:58 »
Ich hab mal ehört zum Zerschneiden wäre Kohlestahl besser.

Vll geht das auch mit einen Dekoschwert aber ich verspreche da nichts.