Zum tänzelnden Pony > Sonstiges

Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...

<< < (5/10) > >>

ernesto-m:
moin zusammen,

ich denke das ganze ist ein versicherungsproblem.

die schule, bzw. der träger der schule muß für jeden schüler eine versicherung abschließen, im fall, dass diesem ein unheil zustößt und damit der nachfolgende regress finanziell abgedeckt ist.
die versicherung wird ihre leistung auf das schulgelände begrenzt haben, weil sonst die police nicht mehr zu bezahlen wäre.

die schüler, welche in eigenverantwortung das schulgelände verlassen, müßten dies also schriftlich dem schulträger bestätigen, dass sie im schadensfall auf regress verzichten.

es kann natürlich noch dazukommen, dass sich bestimmte lehrer ( sind auch nur menschen) dies besonders zu herzen nehmen und über das ziel hinausschießen,..das gibts halt immer und überall.


TakeItWithASmile mappergrüße
-ernst-

(Palland)Raschi:

--- Zitat ---die schule, bzw. der träger der schule muß für jeden schüler eine versicherung abschließen, im fall, dass diesem ein unheil zustößt und damit der nachfolgende regress finanziell abgedeckt ist.
die versicherung wird ihre leistung auf das schulgelände begrenzt haben, weil sonst die police nicht mehr zu bezahlen wäre.

die schüler, welche in eigenverantwortung das schulgelände verlassen, müßten dies also schriftlich dem schulträger bestätigen, dass sie im schadensfall auf regress verzichten.
--- Ende Zitat ---

das gilt, aufgrund der Schulpflicht für die Sekundarstufe I.
Die Sekundarstufe II ist daran nicht gebunden/ bedingt.




--- Zitat ---es kann natürlich noch dazukommen, dass sich bestimmte lehrer ( sind auch nur menschen) dies besonders zu herzen nehmen und über das ziel hinausschießen,..das gibts halt immer und überall.
--- Ende Zitat ---

jopp  ;)

Vexor:

--- Zitat von: ernesto-m am  5. Okt 2010, 22:12 ---moin zusammen,

ich denke das ganze ist ein versicherungsproblem.

die schule, bzw. der träger der schule muß für jeden schüler eine versicherung abschließen, im fall, dass diesem ein unheil zustößt und damit der nachfolgende regress finanziell abgedeckt ist.
die versicherung wird ihre leistung auf das schulgelände begrenzt haben, weil sonst die police nicht mehr zu bezahlen wäre.

die schüler, welche in eigenverantwortung das schulgelände verlassen, müßten dies also schriftlich dem schulträger bestätigen, dass sie im schadensfall auf regress verzichten.

es kann natürlich noch dazukommen, dass sich bestimmte lehrer ( sind auch nur menschen) dies besonders zu herzen nehmen und über das ziel hinausschießen,..das gibts halt immer und überall.


TakeItWithASmile mappergrüße
-ernst-



--- Ende Zitat ---

Das wollte ich auch gerade schreiben...bei uns an der Schule war es bis zur Oberstufe verboten das Schulgelände während Pausen ( auch der langen mittagspause) überhaupt zu verlassen.
Seit der Oberstufe hat sich das allerdings verändert, da die Schule nun nicht mehr die volle Aufsichtspflicht für uns hat, wenn wir Freistunden, oder Mittagspause haben. Aber wie das jetzt bei euch ist weiß ich nicht.

Schatten aus vergangenen Tagen:
Dann könntet ihr ja vorschlagen, dass die Schulleitung einen Brief an jeden Erziehungsberächtigten/Vormund schickt. Der Brief beinhaltet ein Formular, dass der Empfänger ausfüllt (sofern er einwilligt) und mit einer Unterschrift bestätigt, dass der/die Schüler/Schülerin das Gelände auf eigene Faust verlassen darf.

Das Hauptproblem scheint aber zu sein, dass die "Wächter" einen darauf ablassen, was eure Lehrer ihnen sagen.

Reshef:

--- Zitat ---die schule, bzw. der träger der schule muß für jeden schüler eine versicherung abschließen, im fall, dass diesem ein unheil zustößt und damit der nachfolgende regress finanziell abgedeckt ist.
die versicherung wird ihre leistung auf das schulgelände begrenzt haben, weil sonst die police nicht mehr zu bezahlen wäre.

die schüler, welche in eigenverantwortung das schulgelände verlassen, müßten dies also schriftlich dem schulträger bestätigen, dass sie im schadensfall auf regress verzichten.
--- Ende Zitat ---
Unsere Schule (eigene Schulleitung) erlaubt ja auch das gehen, daher die die das zu entscheiden hätten, lassen es zu.
Die Lehrer von einer vollkommen anderen Schule (andere Schulleitung), die nichts mit uns zu tun hat, bisauf das wir den selben Schulhofeingang haben, lassen uns ja nicht gehen, obwohl wir ausweisen können, das wir es von unserer Schule aus dürfen, und wir nicht zu deren Schule gehören.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln