Zum tänzelnden Pony > Sonstiges
Allgemeiner Smalltalk
Vexor:
@Denis ja das Konzept finde ich auch gut.
Was ich allerdings bei Chu'unthors Aussage als unnötig betrachtet ist die vereinheitliche Schulpolitik. Ich bin immer noch der Ansicht, dass es den Ländern überlassen bleiben sollte, wie sie ihre Bildungspolitik gestalten. Geht man von der erreichten Fachkompetenz, sowie den Erfolgen an den Hochschulen aus, führen die Bundesländer Bayern, BaWü und Sachsen weit vor den anderen Bundesländern, v.a Bremen und Meckpom.
Ich sehe nicht ein, dass jetzt alles auf ein gleiches Niveau gebracht werden muss, denn das würde bedeuten die "schlechteren" Bundesländer werden gehoben, aber die "besseren" Bundesländer müssen ihr Niveau allerdings senken, damit ein gemeinsamer nenner erreicht werden kann.
Und das sehe ich als den falschen Ansatz. Die "schlechteren" Bundesländer sollten doch viel mehr das in Deutschland höchst möglichste Niveau anstreben, anstatt darauf zu hoffen, dass eine gesamtdeutsche Lösung angestrebt wird. Da vertrete ich doch ganz klar den Föderalismus unserer Bundesrepublik.
Chu'unthor:
Deinem SoWi-Lehrer kann ich da nur zustimmen, politische Bildung, Interesse, Meinungsbildung und letztlich auch Engagement, grade bei Jugendlichen, halte ich für eine funktionierende, lebendige Demokratie für absolut essenziell - wird leider durch die Bank weg vernachlässigt.
Beim Punkt "Bildung ist Ländersache" bin ich hingegen der Meinung, dass gerade DAS sich ändern sollte, mehr dazu siehe oben...
Auch die Verfassung sollte nicht per definitionem als unabänderlich angesehen werden, wenn Teile von ihr schlicht veraltet sind, gehört da der Rotstift angesetzt.
Was die Änderung des Schulsystems an sich angeht, würde ich allerdings lieber MCMs Vorschlag folgen - für jedes Fach verschiedene Schwierigkeitsgrade, zwischen denen die Schüler je nach Können und Interesse aufgeteilt werden - evlt kombiniert man da dann auch die stärkere Gruppe der niedrigeren Klasse mit der schwächeren der nächsthöheren, dadurch würde man auch nicht so viel mehr Lehrer benötigen.
Weil bis zur 7./8. Klasse alle gleich würde in meinen Augen wieder die Uniformität der Bildungslandschaft vorantreiben, obwohl nicht nur das durchschnittliche Bildungsniveau, sondern auch die Individualförderung im Blickpunkt stehen sollte.
\\Zu Vexor: Um dafür zu sorgen, dass es nicht zu gleichförmig wird, unterstütze ich ja eine starke Individualförderung, damit es nicht auf den Herkunftsort ankommt, welche Bildung man genießen darf, sondern tatsächlich auf Leistung und Leistungsbereitschaft ;)
Nichts läge mir ferner, als eine stupide Gleichschaltung aller Bildungsinstitutionen zu wünschen, das würde ja genau die Gruppe desinterssierter Mitläufer ohne besondere Qualitäten hervorbringen, die ich nun wirklich ganz und gar nicht befürworte.
(Palland)Raschi:
--- Zitat ---Auch die Verfassung sollte nicht per definitionem als unabänderlich angesehen werden, wenn Teile von ihr schlicht veraltet sind, gehört da der Rotstift angesetzt.
--- Ende Zitat ---
eine 2/3 Mehrheit ind Bundestag und Rat, und du kannst den Rotstift ab Art.20 GG ansetzen.
Außerdem steht in unserer Verfassung niergends, dass Bildung Ländersache ist, noch, dass es Bundessache ist, also gibts da gar nichts zu streichen ;)
Chu'unthor:
--- Zitat von: D-eni-s Truchsess Valinors am 13. Mai 2011, 20:55 ---Was bei der Schulpolitik bemerkenswerr ist, ist das bei Machtwechseln in der Politik erst beim Schulsystem geschraubt, damit man seine Ideologie schon weiter geben kann.^^
Aber auf die Bundesregierung kann man das Problem nicht schieben, Bildung ist Ländersache und man müsste erst die Verfassung ändern, bevor die Fr. Dr. Schawan sich ran machen kann.
--- Ende Zitat ---
Ich bezog mich hierrauf, wie es tatsächlich aussieht, war mir nicht bekannt.
Dass sie abänderbar ist, weiß ich antürlich - aber VErfassungsänderungen werden immer so gerne verteufelt, das meinte ich damit.
(Palland)Raschi:
Verfassungsänderung kann in dem Sinne nur dadurch erfolgen, dass der Bund die Kompetenz für den Bildungsbereich zugesprochen bekommt. Denn gemäß Art. 30 GG haben die Länder grundsätzlich für ALLES die Kompetenz. Es sei denn, der Bund ist AUSNAHMSWEISE zuständig. Diese Ausnahmen sind in Art. 70 ff. katalogisiert. Was da nicht drinsteht ist Ländersache, oder unter besonderen Vorrausetzungen Bundessache.
Kleiner Verfassungsexkurs ;)
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln