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(Palland)Raschi:
@Skulldur: Also ich denke, Du möchtest wissen, ob du eine Persöhnlichkeitsrecht verletzen würdest, und daraus zivilrechtliche Konsequenzen folgen würden ?

die Antowrt ist NEIN.
Und warum ist die Antwort nein ?, weil die Person erstmal in ihrer Persöhnlichkeit, also in einem absoluten sonstigen Recht verletzt worden sein muss, damit § 823 I BGB anwendbar ist.Dazu muss ein Eingriff in deren Individualssphäre, Privat oder Intimssphäre vorgenommen worden sein, der auch noch bei den erst genannten eine besondere Intensität überschreiten muss.
Alle drei sind offensichtlich zu verneinen. Keiner wird in einer dieser 3 Sphären verletzt, da er erstens ein Pseudonym besitzt, und zweitens es hier sich wohl eher um ein "Begeben in die Öffentlichkeit handelt". Das Zeigen von Bildern mit Pseudonymen im Onlinerollenspiel verstösst nach meiner Rechtsaufassung daher nicht gegen die Persöhnlichkeitsrechte der Pseudonyminhaber.
Eine Rechtssprechung zu diesem Thema ist mir nicht bekannt.

Bei Chars findet natürlich das Recht am eigenen Bild nach dem KunstUrhG keine Anwendung ;-)



--- Zitat ---Wenn jemand aber deutlich sagt, dass er nicht gezeigt werden möchte, in welcher Form auch immer und man dem nicht nachkommt, dann gibts Ärger schätz ich.
--- Ende Zitat ---

Wohl eher nicht, wenn §§ 823 I analog i.V.m. 1004 BGB sowie § 823 II BGB i.V.m. KunstUrhG keine Anwendung finden, woraus soll sich dann eine Unterlassensklage ergeben ?

Noldor:

--- Zitat von: (Palland)Raschi am 12. Sep 2011, 22:48 ---
--- Zitat ---Wenn jemand aber deutlich sagt, dass er nicht gezeigt werden möchte, in welcher Form auch immer und man dem nicht nachkommt, dann gibts Ärger schätz ich.
--- Ende Zitat ---

Wohl eher nicht, wenn §§ 823 I analog i.V.m. 1004 BGB sowie § 823 II BGB i.V.m. KunstUrhG keine Anwendung finden, woraus soll sich dann eine Unterlassensklage ergeben ?

--- Ende Zitat ---


Hmm, bin ich wohl in Gedanken etwas zu sehr zu Google Street View etc abgedriftet^^ Dass man ein Pseudonym bzw das Zeigen eines Pseudonyms nicht mit der Veröffentlichung von Bildern des eigenen Hauses gleichsetzen kann, ist ja doch irgendwo nachvollziehbar ;)

Ich wäre wohl trotzdem lieber etwas zu vorsichtig, als einmal etwas zu nachsichtig. Ich fürchte bei sowas dann doch immer so eine gewisse Grauzone, in der man mich dann irgendwie belangen kann...^^

(Palland)Raschi:

--- Zitat ---Ich wäre wohl trotzdem lieber etwas zu vorsichtig, als einmal etwas zu nachsichtig. Ich fürchte bei sowas dann doch immer so eine gewisse Grauzone, in der man mich dann irgendwie belangen kann...^^
--- Ende Zitat ---

grundsätzich ja. Vorallem bei Bildern, die man nicht selber gemacht hat, und veröffentlicht. Bei Computerspielen sehe ich das aber doch als ziemlich unproblematisch an, da man hier ja wohl kaum behaupten kann, in seiner Persöhnlichkeit verletzt worden zu sein, auch wenn es durchaus WOW Spieler gibt, wo das sogar plausibel wäre  :D

Skulldur:
Na dann danke ich euch mal für die Antworten.  :)

Radagast der Musikalische:
Ich habe heute mal wieder so viele Freistunden! Zwar will ich mich darüber nicht beschweren, da das zwischendruch ja auch mal ganz schön ist, aber ich habe das Gefühl, dass ich in der Oberstufe mehr Freistunden als Unterricht habe.
Ist es jemandem in seiner Oberstufenzeit ähnlich gegangen oder geht es jemandem ähnlich?

MfG Radagast

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