Also bei kino.to wird es der Polizei zufolge keine Verfolgung derer geben, die NUR gestreamt haben, da es noch nicht juristisch (nicht technisch) entschieden ist, ob downloaden und anschauen das selbe ist. (aber wer richtig downloaded macht sich starfbar)
p.s. Auserdem schauen es eh zuviele, als dass man da wirklich was machen könnte (kino.to war in den top 50 der meistbesuchtesten websites)