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Der Rechtsthread
(Palland)Raschi:
Da es immer mal wieder während Disskusionen in diese Thema hineingeht, dachte ich mir, ich eröffne mal einen thread der sich mit dem Thema "Recht" als solches beschäftigt.
In diesem Fall ist dieser thread sehr weit auszulegen, das heißt, er tangiert sowohl die klassischen Rechtsfragen " Ist das legal ?!", als auch Fragen zum Studium der Rechtswissenschaft, wie auch juristische Arbeitsweisen, und ist somit sowohl ein Inforamtionsthread für leute, die sich möglicherweise für ein universitäres Studium in diesem Bereich interessieren, wie auch einfach Leute, die sich über Legalitäten austauschen wollen, oder handelt auch einfach von Sachen, die einem nicht so geläufig sind, zB, Unterschied zwischen "Berufung und Revision", oder "Garantie und Gewährleistung"
Es gibt jedoch Vorraussetzungen, um hier auch wirksam posten zu können, denn ich möchte nicht, dass hier thread mit spekulativen Aussagen gepflastert wird. Grundsätzlich müssen Positionen, die man für und gegen etwas einnimmt begründet sein.
Ich verlange nicht, dass man aus irgendwelchen Gesetzen zitiert, aber es muss schon ein begründetes Argument sein, und darf nicht an den Haaren herbeigezogen sein. Oft ist es sogar so, das man mit dem eigenen Judiz (Rechtsempfinden) gar nicht so falsch liegt ;).
Ich bitte daher auf strikte Achtung dieser Vorgabe.
Ich würde hoffen, dass hier eine gute Disskusion zustandekommen kann, wo ein reger Austausch über Themen, die uns letztendlich alle irgendwann etwas angehen, erörtert werden können.
Es fängt schon bei einfach Fragestellungen an hier mal eine von mir:
Person A geht zu Autohändler B und möchte ein Auto kaufen.
A sagt zu B, er möchte den schönen MC Laren Mercedes F1 kaufen für 200.000 €, B willigt ein.
Ist das ein wirksamer Vertrag, auf den man sich theoretisch berufen könnte ?
Gwanw:
Da weder Leistung noch Gegenleistung da sind, ist der Vertrag nicht bindend, hätte jedoch B das Auto gekauft, damit er es A verkaufen kann nach diesem mündlichen Vertrag, so hätte B die Leistung erbracht und A hätte die Gegenleistung erbringen müssen.
(Palland)Raschi:
hmm, interessante Theorie, Gwanw. Selber ausgedacht ? Ich habe noch vergessen zu erwähnen, dass der A den Mercedes für 200.000 kaufen möchte.
Also, Du sagst, da weder Leistung des A (das Geld) noch Leistung des B (das Auto) ausgegeben wurden, sei der Vertrag, den beide mündlich geschlossen haben nichtig ?
Wenn ich das mal sagen darf, hast du den Kern schon sehr gut getroffen, nämlich, dass es da Unterschiede gibt, also in dem Schließen eines Vertrags, und dem Austausch.
(Hab ich deinen Standpunkt richtig verstanden ?)
Gerne noch mehr Meinungen dazu wären schön :) ( könen auch Meinungen sein, die nachher vllt. falsch sind, solange sie begründet sind, sind sie sinnvoll)
Gwanw:
Ich habe das so (glaube ich) in Wirtschaft und Recht gelernt, von daher gehe ich mal davon aus, dass es einigermaßen stimmt :).
(Palland)Raschi:
Wer es wissen will, wie es genau abläuft/ die Lösung ;)
Also grundsätzlich sind mündliche Verträge, wie hier wirksam. Wenn A dem B ein Kaufangebot macht, dann gilt dieses. Dies gilt als ein Vertraggeschäft. Die Übergabe des Geldes und die Übergabe des Autos ist auch ein Vertragsgeschäft, also enthält das Kaufgeschäft 2 Verträge:
Einen, wo sich A und B verpflichten, etwas auszutauschen ( A sagt zu B " ich will das kaufen", B sagt " Ja".Da ist noch keine Ware geflossen und trotzdem haben beide Anspruch darauf) .
Und einen anderen, wo A und B schlussendlich die Sachen übereignen, also übergeben.
Quintessenz des Ganzen: Verträge können grundsätzlich mündlich geschlossen werden, es bedarf grundsätzlich keiner Schriftform, auch beim Autokauf nicht.
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