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Der Rechtsthread

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Sckar:
Also nachdem jetzt geklärt ist, dass mündliche Verträge durchaus bindend sind habe ich eine Frage, die sich darauf bezieht.

Wenn A sagt er kauft das Auto von B, eine Woche später kommt B mit dem Auto zu A und will dafür das Geld haben, was ist, wenn A nun sagt, dass er das Auto doch nicht haben will? Wie kann B beweisen, dass sie einen mündlichen Vertrag hatten, wenn A es bestreitet? könnte B damit vor Gericht durchkommen?

(Palland)Raschi:
Soweit ich weiß ist A dazu verpflichtet das Auto gegen Bezahlung entgegen zu nehmen. Also theoretisch würde B Anspruch auf die Bezahlung und Abnahme haben. Wer wissen will, wo es steht, das ist im BGB § 433 II geregelt( es steht da so drin, also verständlich ^^, und keine Angst, es ist wirklich nicht schwer zu verstehen).
Und durch den Sachverhalt hast Du genau den Grund geliefert, warum kein Autohändler mit dir ein Geschäft machen wird, ohne einen schriftlichen Vertrag ^^. Die Beweisbarkeit stellt sich als einfacher heraus, wenn man ein geschriebenes Formular hat, was jedoch theoretisch nicht zwingend ist, praktisch aber von hohem Nutzen. B würde wenig Chancen haben, das vor Gericht durchzukriegen, darauf würde es letzendlich draufhinauslaufen.

TRC|~Hamster~:
Ist der Download von Liedern von Youtube illegal? Ich hätte jetzt mal behauptet, dass das Runterladen illegal ist... Aber ich bin mir nicht sicher.

Lord of Arnor:
Wenn da Copyright drauf ist-also fast immer-dann ist es illegal, würde ich sagen. Wenn nicht, dann nicht.

Die meisten Youtube-Lieder sind ja auch illegal, werden ja derzeit massig gesperrt-eben weil man's sich dann runterladen kann.

MfG

Lord of Arnor

Simbyte:
Zwischen anschauen und runterladen gibt es technisch keinen Unterschied. Auch wenn du es nur anschaust, landet das Lied schon komplett auf deiner Festplatte.

Entweder ist also auch das Anschauen bei manchen Liedern schon illegal, oder das Runterladen ist es nicht.

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