Ich schreibs gerne nochmal, völkerrechtliche Verträge haben keine direkte Wirkung auf uns Bürger, sondern wirken nur zwischen den Vertragsparteien, also den Staaten. Damit das unmittelbare Wirkung entfaltet, muss es ins nationale Recht transferiert werden, und lässt sich dann auch indirket mit einer Verfassungsbeschwerde angreifen. Und da dort einige Regelungen enthalten sind, die nach der ständigen Rechtssprechung des BverfG verfassungswidrig sind, z.B. die Vorratsdatenspeicherung, hat das sogar Aussicht auf Erfolg.