Wenn man deine Frage ohne andere Ergänzungen beantworten will. Ja, darfst Du.
Hier brauchst Du auch nicht um Erlaubnis zu fragen, solange es deinen privaten Bereich nicht verlässt.
Die Schwelle ab wann man das klassische "es kommt drauf an" anbringen muss, ist dann erreicht, wenn Du es öffentlich zugänglich machst, verbreitest. Bei der Vervielfältigung bist Du bei der privaten Nutzung durch das Recht der Privatkopie geschützt.
Auf das "verkaufen" kommt es nicht an.
Anders liegt der Fall, wenn Du ein neues selbständiges Werk erschaffen hast, und die Vorlage quasi "verblasst". Dann darfst Du mit dem Werk alles tun.
Ist das Werk noch erkennbar, und Du hast mit ihm ein neues Werk geschaffen leider nicht.
Die Nennung der Urheberschaft schützt dich grundsätzlich nur davor, dass man jedenfalls nicht gegen dich geltend machen kann, Du hättest die Urheberschaft nicht anerkannt.
Häufig anzutreffende Anmerkung, man besitze die Rechte nicht o.ä. rechtfertigt noch lange keine öffentliche Wiedergabe.
Der Streit, ob eine Spieltextur ein eigenständiges Werk darstellt, ist nochmal ein Kapitel für sich wert.
P.S.: Diese Auskunft war kostenlos, der Rest kostet Geld