Lass ich so mal durchgehen^^
Was die Verfassungsänderung angeht bezog ich mich v.a. auf
Artikel 146 GG, also die Einführung einer echten Verfassung an Stelle des Grundgesetzes.
Das zweite ist dann, wie teilweise schon genannt, die Neugliederung des Bundegebietes.
Ein Beispiel wäre Baden-Württemberg, das 1952 aus Württemberg-Hohenzollern, Württemberg-Baden und Baden enstanden ist.
Ebenfalls versucht hat man das mit Berlin und Brandenburg, ist 1996 allerdings im Volksentscheid abgelehnt worden.