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Autor Thema: Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...  (Gelesen 8040 mal)

ernesto-m

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die hauptschulleitung sollte dann die gründe nennen warum es nicht geht, dann kann man ja weitersehen, denke da gibt es eine lösung.

hinderlich sind allerdings verknöcherte denkstrukturen, die hierzulande leider an der tagesordnung sind.


ImmerNurLächelnUndImmerV ergnügt mappergrüße
-ernst-

(Palland)Raschi

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Ich hab zwar noch keum mit einem Jurastudium begonnen  :D, aber wenn nichts mehr geht, muss man eine Einstweilige Verfügung erwirken. Das kann es jedoch einfach nicht sein, dass man sowass über den Rechtsweg machen muss  8-|. Jedoch könnte man es in Erwägung ziehen, zumindest als Druckmittel verwenden. Aber bitte, was sind das für Lehrer, die es einfach nicht kapieren oder kapieren wollen ?
Mich würde das ziemlich anfressen, und würde bei der Schulverwaltung der anderen Schule vor der Matte stehen.
MfG Raschi

[Jedwede rechtliche Äußerung, Kommentierung oder Information über PM oder öffentlichen Beitrag von meiner Seite stellt lediglich eine reine Gefälligkeit dar und erfolgt ohne jeglichen Rechtsbindungswille.]

Ohne Schuld verfasst einen Forumsbeitrag, wer beim Abfassen eines Beitrags wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, die Verletzung der Forenregeln einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Lars

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Also ich würde die Lehrer der anderen Schule einfach ignorieren und vorbei gehen. Wenn sie dann versuchen dich festzuhalten (sprich "Gewalt" anwenden) machen sie sich strafbar :P
[18:56:53]    [5.113.110.246 - anarion]
naja baaeemm ist kein jedi
[18:57:08]    [5.113.110.246 - anarion]
sondern eher so was wie ein megafon mit ohne ausschalter

Reshef

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Zitat
versuchen dich festzuhalten (sprich "Gewalt" anwenden) machen sie sich strafbar
Also sowas wie an der Jacke festhalten?
Den sowas machen sie.

Schatten aus vergangenen Tagen

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Nein, dass dürfen sie nicht. Am Besten erstmal den Lehrer verwarnen und bei weiteren Fällen melden (Polizei, Schulaufsicht, ...).

Jarl Hittheshit

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ja das ist rein theoretisch strafbar, sie dürften niemanden festhalten (auch keine Hauptschüler), da es gegen das Freiheitsrecht des einzelnen verstößt.
Sicher dürften sie die Schulpflichtigen nachher bestrafen (nachsitzen, exraaufgabe etc.) da sie die Schulregeln verletzt haben, aber Grundrecht steht noch über Schulrecht^^

Also könnte man auch ohne Bestrafung mitten in der Stunde gehen oder kommen, wann man will, wenn man 18 ist (und eigentlich ab 10. Klasse, aber da haben die Eltern das Sorgerecht). Das wirkt sich dann natürlich auf die Effizienz des Schulstoffes aus (Noten), aber theoretisch machtbar.
Bei uns darf man auch ab der 11. Klasse den Hof verlassen, mit Bescheinigung der Eltern oder selbst ohne ab 18.
Ansonsten kommt es drauf an, was in der Schulordnung steht. Wenn es dort aber eindeutig steht, dass ihr ab 11. Klasse (oder 18) den Schulhof verlassen dürft, dürft ihr es auch.
Wie gesagt darf man dann ohne gegen Regeln zu verstoßen auch an Lehrern vorbeigehen, wenn sie handgreiflich werden, darfst du sie ignorieren oder die wehren. Aber ich würde vorschlagen über Schulsprecher/Klassenlehrer das beim Rektor anzufragen, der sollte dann die anderen Lehrer in Kenntnis setzen, da ihr ja schon einen Ausweis habt, sollte das reichen.

Und wenn ich das richtig verstanden habe, dürfen die euch nicht einmal maßregeln, da ihr auf einer anderen Schule seid und ihr eigentlich "Fremde" seid. Die können euch also gar nichts^^
Selbst wenn seid ihr ja genug, um es euch gegenseitig zu bezeugen (es wird bestimmt auch Lehrer von euch geben, die das ab und zu mitbekommen)


Bei uns wollte eine Lehrerin mal den Raum abschließen, weil immer so viele zu spät gekommen sind (wäre eventuell vergleichbar), darf sie aber nicht -> Freiheitsberaubung

zur Diskussion weiter vorne:
Ja je länger der Bart, desto gefährlicher ist man und desto mehr Respekt bekommt man :D
Mein Lehrer meinte mal schwerzhaft ich würde mit Autonomen Autos in Berlin anzünden, weil die wohl auch so ein ähnlichen Bart hätten wie ich und jetzt (unser Thema in WiPo ist Terrorismus) vergleicht er mich mit einem Mullah xD
und mein Tischnahbar sieht so aus wie ein RAF-Terrorist.

Aber nur scherzhaft, ich drifte vom Thema ab^^

Isildur

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Wenn nach so vielen von dir geschilderten Lösungsversuchen immer noch nichts geht, dann würde ich an deiner stelle, einfach an den Hauptschullehrern vorbei gehen. Wenn sie dich nun festhalten wollen, fragst du sie nett, was sie denn eigentlich von dir wollen, und was sie damit bezwecken möchten. (wird mir immer noch nicht ganz klar)
Danach schilderst du ihnen, dass sie das nicht dürfen und verweist auf dein Recht und die Gespräche zwischen euren Schulen, bwz. drohst mit weiteren Maßnahmen deinerseits (freiheitsberaubung)
Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
    ash nazg thrakatulûk, agh burzum-ishi krimpatul.

anarion

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Wenn sie dich festhalten, zurückschlagen :D

Bei uns ist es ab der Oberstufe erlaubt das Schulgelände zu verlassen. Ganz davon abgesehen, dass die Lehrer bei uns gar nicht in der Lage sind das zu kontrollieren da wir zum Teil Kooperationsunterricht mit anderen Schulen haben.
Auch meine Schule teilt sich ein Gebäude mit einer Hauptschule. Bei uns müssen jedoch die Anweisungen der Hauptschullehrer ebenso befolgt werden wie der unsrigen.

Rein theoretisch ist es den Hauptschullehrern aber nicht erlaubt dir irgendeine Anweisung zu geben,

Einfach durchdrängeln. Was sollen sie machen?? Die Polizei rufen?? Dann werden sie selbst bestraft:D

Zur Not demonstrativ direckt neben den Lehrern über den Zaun klettern :D
Ich habe nichts zu sagen....

Lars

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Völlig egal ob die Hauptschullehrer euch Anweisungen geben dürfen oder nicht - nicht einmal die Lehrer eurer Schule dürften euch am gehen hindern.
[18:56:53]    [5.113.110.246 - anarion]
naja baaeemm ist kein jedi
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Schatten aus vergangenen Tagen

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Über den Zaun klettern hatten wir mal in der 7ten Klasse ein paar mal gemacht. Erst den Zaun zum Sportplatz und dann über den nächsten zur Straße. Und dann ab zu Aldi :D

So langsam denke ich allerdings, dass es keinen Zweck mehr hat hier irgendetwas reinzuschreiben, da eh schon alles doppelt und dreifach gepostet wurde.

Erzmagier

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Naja, es kommt auf die Definition von "Dürfen" an:
Sie dürfen dich insofern festhalten, wenn sie die mit rechtlich erlaubten Konsequenzen drohen (Strafarbeiten etc.).
Sie dürfen dich aber nicht festhalten, wenn du diese Konsequenzen auf dich nehmen willst.

An meiner vorherigen Schule musste man auch immer auf dem Pausengelände bleiben, ich und meine Freunde zogen aber immer unsere Runden um das ganze Schulgebiet. Die Lehrer haben uns immer gedroht, wenn sie uns erwischt haben. Allerdings haben wir nie wirklich Probleme gehabt.
An meiner jetzigen Schule ist es den Lehrern eigentlich ich egal, wo man ist. Selbst ob man nun am Unterricht teilnimmt oder nicht. Man muss danach einfach eine schriftliche Entschuldigung schreiben, da jedoch bei uns viele volljährig sind, können sie viele selbst unterschreiben.
Und in den Pausen ist es ihnen erst recht egal, wo man ist.
„The optimist proclaims that we live in the best of all possible worlds; and the pessimist fears this is true.“
James Branch Cabell

Reshef

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Zitat
Sie dürfen dich insofern festhalten, wenn sie die mit rechtlich erlaubten Konsequenzen drohen (Strafarbeiten etc.).
Und das wäre nicht erlaubt.
Das sind leute die Lehrer von einer anderen Schule sind.
Das wäre genauso als ob ich von einen Bäcker auf der Strasse angehalten würde, wegen zu schnellen Fahrens, und ich an ihn Bussgeld zahlen sollte -> Geht nicht.
Werde morgen das einfach ignorieren mal ausprobieren ;)

Erzmagier

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Stimmt, das habe ich nicht berücksichtigt.
Die Frage lautet also, ob diese Lehrer dir indirekt eine Strafe aufbrummen können.
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James Branch Cabell

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Dahin, wo Schüler der Hauptschule in Hersbruck einen Schulverweis erhalten, da sie außerhalb ihrer, aber innerhalb unserer Unterrichtszeit ohne Grund unser Schulgebäude der Realschule betreten haben, und sich natürlich Rektoren und Lehrer des Orts alle einigermaßen gut kennen und sich deshalb absprechen und Schüler verpetzen, ...

(Palland)Raschi

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Zitat
Halten dich die Lehrer fest ist dies erstmal eine Verletzung deiner Freiheit, etwas hochmütig formuliert, wäre dies Freiheitsberaubung (239§ StGB) in Tateinheit mit einer Nötigung (§ 240 StGB) und Verwehrung deines Rechtes auf Bildung (Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte).
Rein theoretisch.
Doch wie Ernesto vorhin schon erwähnt hat, ist der Aspekt der Versicherung ein sehr wichtigger, an jeder Schule, denn kein Leherer will für paar Hanseln seinen Job verlieren.
Deswegen wohl auch das Verhalten der Lehrer.

also Du musst dich schon entscheiden, was Du aussagen willst  ;)
§§ 239 I, 240 I STGB gelten nicht, wenn der Lehrer eine sogenannte Garantenstellung einnimmt. Das tut er auch, und zwar ausschließlich für Minderjährige seines Schutzbereiches, die ihm unterstellt sind, egal welchen Schuljahrs angehörig.
Der versicherungstechnische Teil besteht zwar auch mit Vollendung des 18. Lebensjahrs, weil eine Schule immer als betrieb gilt, jedoch ist der Lehrer für sein Unterlassen der Aufsichtspflicht nur bedingt haftbar, aufgrund der Eigenverantwortung, die einem Volljährigen zugerechnet wird. Er wird also seinen Job nicht verlieren, es sei denn, es handelt sich um einen schweren Fall.

Edit. aber sonst hast Du recht, außer mit dem versicherungsteil bei Volljährigen, für die der Lehrer nicht/ beschränkt  haftet  ;)
« Letzte Änderung: 27. Jan 2011, 19:23 von (Palland)Raschi »
MfG Raschi

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