moin zusammen,
ich denke das ganze ist ein versicherungsproblem.
die schule, bzw. der träger der schule muß für jeden schüler eine versicherung abschließen, im fall, dass diesem ein unheil zustößt und damit der nachfolgende regress finanziell abgedeckt ist.
die versicherung wird ihre leistung auf das schulgelände begrenzt haben, weil sonst die police nicht mehr zu bezahlen wäre.
die schüler, welche in eigenverantwortung das schulgelände verlassen, müßten dies also schriftlich dem schulträger bestätigen, dass sie im schadensfall auf regress verzichten.
es kann natürlich noch dazukommen, dass sich bestimmte lehrer ( sind auch nur menschen) dies besonders zu herzen nehmen und über das ziel hinausschießen,..das gibts halt immer und überall.
TakeItWithASmile mappergrüße
-ernst-