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Autor Thema: Volljährige von Lehrern anderer Schulen in Schule festhalten...  (Gelesen 12137 mal)

Reshef

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  • Größenwahn ist ein Typisch menschliches Laster.
Der name des Threads hört sich bescheuert an, jedoch fällt mir nur dieser ein  [ugly]

Also, erstmal was zum Hintergrund:
Ich bin auf einen Schulzentrum (Gesamt und Hauptschule), auf dem sich beide Schulen den Schulhof teilen.
Ich gehe in die 12. Klasse der Oberstufe der Gesamtschule, und bin volljährig.
Die Tore die auf das Schulzentrum führen werden neuerdings immer abgeschlossen bis auf das Haupttor.
An diesen stehen die ganze Pause über 2-3 Hauptschullehrer und hindern alle Schüler vom verlassen des Schulgeländes (wurde eingeführt da die Hauptschüler immer abgehauen sind).
Diese wollen jedoch auch die Gesamtschüler vom verlassen abhalten, und sagen das sie sie nicht gehen lassen könnten, da sie nicht wissen ob wir das dürfen, sie sollten erst von einen Gesamtschullehrer gesagt bekommen das er das gelände verlassen darf.
Dieser kommt auch immer in der Pause, jedoch ist das lehrerzimmer ca 300m von den Tor entfernt, so das er erst 10min nach anfang der pause kommt.
Deswegen haben wir von der Oberstufe Schülerausweise bekommen, wo drauf steht das wir zur Sekundarstufe 2 gehören und rausdürfen, dazu kommt das viele von uns 18 sind.
Jedoch lassen die Hauptschullehrer selbst uns nicht raus, obwohl wir uns mit den Schülerausweis und den Personalausweiss ausweisen konnen.

Da frage ich mich: Dürfen die das?, ich bin mir nichtal sicher ob sie generell welche festhalten dürfen, freiheitsberaubung?
Und selbst das ausweisen sollte nicht nötig sein, da man dies doch nur bei der Polizei müsste, oder?
Ausserdem sind das ja nichtmal Lehrer unserer Schule, und daher nicht weisungsbefugt gegenüber anderen Schülern.
Was darf ich also machen wenn ich rauswill?

CMG

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  • Gnade ist ausverkauft !
Wenn du 18 bist, darfst du eigentlich gehen wohin du willst. Demnach ist das eigentlich nicht erlaubt, jemanden festzuhalten, obwohl er beweisen kann, dass er volljährig ist.

Ich kenne mich damit nicht genau aus, aber ich kann dir sagen, dass bei uns alle Schüler ab der 11ten Klasse zu jeder Zeit das Schulgelände betreten oder verlassen können.

Allgemein würde ich dir raten: Lass dir einen Bart wachsen  xD Dann stellt niemand mehr dein Alter in Frage  ;)
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Wer Hilfe beim Ausformulieren eines Konzeptes braucht oder meine ganz persönliche Meinung zu einem eigenen Konzept wissen will, PM an mich. Das Konzept muss aber erst folgenden Richtlinien entsprechen:
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Reshef

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  • Größenwahn ist ein Typisch menschliches Laster.
Das Problem ist, das sie ja auch anerkennen das wir 18 sind, und zur sek2 gehören.
Sie sagen dann jedoch das sie nicht berechtigt sind uns vom gelände runter zu lassen.

PS: Ein anderer aus der Stufe hat einen Bart -> wird trotzdem festgehalten.

DireLion

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  • Der Kämpfer mit dem Löwenherz
Ich glaube das das in Ordnung ist, da du ja für die Zeit während du eigentlich Schule hast, auch über die Schule versichert bist. Passiert dir also ein auf den Weg zum Kiosk, ausserhalb des Schulgeländes etwas, muss die Schule blechen, da sie zu dieser Zeit die Verantwortung hatte.
So wurde es mir jedenfalls mal erklärt. Die meisten Schulen halten es jedoch so, das sie volljährige Leute, einfach gehen lassen.

Ich z.B. bin ja auch auf dem Hin oder Rückweg zu meiner Arbeitsstelle über meinen Arbeitgeber versichert und ich bin 21. So ungefähr müsste es also auch bei der Schule sein.
Autor der Lorfonbücher
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Sckar

  • Wächter Caras Galadhons
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Also ich würde denen sagen, dass die mich gefälligst raus lassen sollen ^^

Bist schließlich nicht ihr Schüler und du hast das Recht zu gehen... wenns sein muss würd ich übern Zaun klettern :D haben wir schließlich öfters gemacht, das solltest du noch hinbekommen doer?  [uglybunti] [uglybunti] der ist das Loch an dem einen Tor noch da? unter dem wir 1 oder 2 mal durchgekrochen sind? :D

Wenn sie dich nicht gehen lassen würd ich einfach mal mit der Schulleitung meiner Schule sprechen und die fragen was du machen sollst...

Ansonsten ist es tatsächlich Freiheitsberaubung, du bist schließlich 18 und daher freiwillig in der Schule, daher sollte es dir erlaubt sein zu gehen wann du willst.


Achja: Wie kommt die Schulleitung vond er Hauptschule auf den Fehlgedanken, dass ein paar Lehrer am Tor die Schüler davon abhält zu gehen wann sie es wollen? [uglybunti] [uglybunti]

Wie gesagt: Im Zweifelsfall klettern die einfach übern Zaun :D


edit:
Zitat
Ich glaube das das in Ordnung ist, da du ja für die Zeit während du eigentlich Schule hast, auch über die Schule versichert bist. Passiert dir also ein auf den Weg zum Kiosk, ausserhalb des Schulgeländes etwas, muss die Schule blechen, da sie zu dieser Zeit die Verantwortung hatte.
So wurde es mir jedenfalls mal erklärt. Die meisten Schulen halten es jedoch so, das sie volljährige Leute, einfach gehen lassen.

Ist es nicht. Die Schüler sind im Volljährigen Alter selbst verantwortlich. Schließlich sollten sie alt genug dafür sein ^^


PS: Wenn deine Schulleitung nichts macht, dann geht mal zu der Schulleitung von der Hauptschule und erklärt ihr den Schwachsinn...
« Letzte Änderung: 5. Okt 2010, 21:47 von Sckar »

Shugyosha

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(wurde eingeführt da die Hauptschüler immer abgehauen sind).
So kommt sie auf den Gedanken ;)
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Reshef

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Zitat
Wie gesagt: Im Zweifelsfall klettern die einfach übern Zaun
Das tun sie auch, direkt 10 meter neben den Tor mit den Lehrern.

Zitat
Bist schließlich nicht ihr Schüler und du hast das Recht zu gehen... wenns sein muss würd ich übern Zaun klettern  haben wir schließlich öfters gemacht, das solltest du noch hinbekommen doer?    der ist das Loch an dem einen Tor noch da? unter dem wir 1 oder 2 mal durchgekrochen sind?
Ich finde mich dafür zu alt  :D

Zitat
Wenn sie dich nicht gehen lassen würd ich einfach mal mit der Schulleitung meiner Schule sprechen und die fragen was du machen sollst...
Die äussern sich seit den Sommerferien so:
Ihr bekommt bald ausweise wo drauf steht das ihr rausdürft -> bringens nicht.
Wir reden demnächst mal mit der Hauptschule darüber -> Seit über einen monat so, hat es bisher nicht gebracht.

Zitat
PS: Wenn deine Schulleitung nichts macht, dann geht mal zu der Schulleitung von der Hauptschule und erklärt ihr den Schwachsinn...
Die sagen das wir auf die Gesatschullehrer warten sollen.

Maethrir

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also eigentlich sind sie schon berechtigt die schüler dort festzuhalten da ja schulpflicht herrscht aber wenn man volljährig ist bzw. z.b. dann eine freistunde hat und nach hause möchte ist das denke ich nicht erlaubt...
also wir dürfen auch das schulgelände betreten und verlassen wie wir dürfen...
bei uns geht das auch garnicht anders da wir 2 partnerschulen haben auf denen man teilweise auch unterricht hat und in den pausen dann da hin muss^^
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Schatten aus vergangenen Tagen

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Ich würde auch sagen, dass ein richtiges Gespräch mit den eigenen Lehrern (am Besten mit dem Rektor/der Rektorin oder einer anderen "Chefmäßigen" Position) führt. Also nicht nur hingeht und sagt:"Die lassen uns nicht gehen", sondern wie gesagt ein festes Gespräch, führen und wenn möglich um ein kleines Treffen mit den "Wächtern" und eurer eigenen Aufsicht bitten.

PS: Ja, du bist whärend der gesamten regulären Unterrichtszeit über die Schule versichert. Das heißt, sollte dich irgendein Messerstecher oder sonstwas verletzen oder du dir unabsichtlich Schaden zugefügt werden (gestürtzt oder angefahren), dann haftet die Schule. Aber wenn, wie du gesagt hast, eure Schule den Ausgang erlaubt, dann ist das kein Thema.

PPS: Meines Wissens darf man das Schulgelände whärend einer Freistunde, die Vormittags (also vor 13 Uhr) stattfindet nicht verlassen.

(Palland)Raschi

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Also, ich fasse das mal zusammen: Die Schulpflicht geht in der Bundesrepublik Deutschland bis zum 10. Schuljahr. Das ist wichtig, denn bis dahin ist man sozusagen verpflichtet in die Schule zu gehen, und deshalb auch nicht befugt diese vor Unterichtsende zu verlassen. Auch in den Pausen sind Schüler unter der 10. Klasse nicht befugt, das Schulgelände zu verlassen, da sie immernoch unter der Obhut der Lehrer stehen. Ab dem 10. Schuljahr ändert sich das. Die Fortführung, und somit der Weg zum Abitur ist FREIWILLIG. Alle die an diesen veranstaltungen teilnehmen, sind dazu weder verpflichtet, noch daran gebunden. Ihr seid also zu gar nichts verpflichtet, und könnt kommen und gehen wann ihr wollt. Ausnahmen bilden die Richtlinien der Schule und die Hausordnung ( obgleich ich denke, dass dort nichts dergleichen Verboten ist).
Demzufolge ist es dem Lehrer nicht gestattet euch vom Verlassen des Schulhofs zu hindern, es sei denn es gäbe driftige Gründe.
MfG Raschi

Ohne Schuld verfasst einen Forumsbeitrag, wer beim Abfassen eines Beitrags wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, die Verletzung der Forenregeln einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Shugyosha

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In der Oberstufe darf man immer gehen wenn man Freistunde oder sowas hat.

€dit: Raschi war schneller :(
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(Palland)Raschi

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Nichtnur, wenn Du Freistunde hast. Du darfst tatsächlich IMMER gehen, da der ganze Spaß nach der 10 eben freiwillig ist. Es gilt jedoch die Konsequenzen deines Handelns abzuwegen, wann es sinnvoll ist, und wann nicht  ;)
MfG Raschi

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Shugyosha

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Ich kann aber nicht während der Stunde sagen: "kein bock mehr, ich geh heim" oder?

Oder erscheinen wann ich will?
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(Palland)Raschi

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Zitat
Es gilt jedoch die Konsequenzen deines Handelns abzuwegen, wann es sinnvoll ist, und wann nicht  
;)
Theoretisch ist so viel möglich, aber nicht sinnvoll  :D
MfG Raschi

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Maethrir

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bei einer bestimmten anzahl an unentschuldigten fehlstunden darfst du nicht mehr am unterricht teilnehmen ;)
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